Bei Fragen zum Thema Ehe und Visum / Visum für Ehepartner und Familienangehörige nutzen Sie bitte bei Bedarf unsere Online-Beratung
Rechtsanwalt Sprung vertritt seit Jahren schwierige Fälle in Visumverfahren bei deutschen Konsulaten und Botschaften weltweit, z.B.
- Visum für den im Ausland lebenden ausländischen Ehepartner,
-
Visum für die im Ausland lebenden Freundin/Verlobte, auch bereits wenn diese
schwanger ist (in diesen Fällen sind auch Eil-Verfahren möglich),
- internationale Adoptionen zum Beispiel bei bi-nationalen Ehen, in denen das leibliche Kind eines Partners nicht das gemeinsame eheliche Kind ist.
Hinweis (Stand 25.04.2011): Leider müssen ausländische Ehepartner von Deutschen auch weiterhin zum Ehegatten-Visum den Deutschtest A1 nachweisen (Ausnahme: Schwangerschaft)
Visum-Formulare des Auswärtigen Amtes (Stand April 2011):
Die Formulare erscheinen auf diesem Link rechts etwas weiter unten
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen_node.html
Was geschieht, wenn Beamte oder Richter sich in Nicht-EU-Bürger verlieben?
21.12.2011 * Allen meinen Lesern wünsche ich erholsame Feiertage und ein gutes neues Jahr 2012. Unser Wunsch, dass Behörden und Gerichte „bürgerfreundlich" denken und entscheiden, wird im Bereich „Ausländer- und Asylrecht" leider wohl nicht ganz in Erfüllung gehen. ......Auch im Visumverfahren werden menschliche Schicksale zu selten respektiert. Es stellt sich doch schon von vorneherein die Grundsatzfrage, warum es der Obrigkeit, dem Staat, erlaubt sein soll, mir vorzuschreiben, in welcher Sprache ich die Ehe führen soll? Sie glauben es nicht? So aber ist die Gesetzeslage: Ihr künftiger Ehepartner soll bitte vor der Einreise nach Deutschland Deutsch lernen! Ist das nicht eine absurde, unmenschliche Bestimmung seitens der Obrigkeit? Kann sich der Staat nicht vorstellen, dass Deutsche eine Ehe eventuell auch in einer anderen Weltsprache führen wollen? Warum genügt es nicht, dass mein Ehepartner zu mir nach Deutschland reisen darf und dann hier innerhalb von ein, zwei Jahren Deutschkurse besucht? Wie absurd dieses Gesetz ist, zeigt sich schon daran, dass es Ausnahmen gibt: und zwar für EU-Bürger, die in Deutschland leben! Dieser Personenkreis (EU-Bürger, die in Deutschland leben) braucht für seinen zuziehenden Ehepartner gerade keinen Sprachnachweis der Stufe A1. Das nennt man „Inländerdiskriminierung", also Diskriminierung von Deutschen. Eine weitere Ausnahme regelt das Gesetz für Akademiker. Die benötigen auch keinen Deutschtest. Da werden also andere Bevölkerungskreise erneut diskriminiert, nämlich diejenigen, die nach Ansicht der Obrigkeit nicht genügend Bildung haben.
Oft denke ich mir, ich wünschte dem einzelnen Beamten oder Richter, der über solche Visumverfahren entscheidet, dass er (sie) sich auch mal selbst in jemanden verliebt, der nicht aus der EU stammt. Und dann wünsche ich mir zum frohen Fest, dass dieser Beamte oder Richter von seinen Berufskollegen den gleichen strengen Maßstab auferlegt bekommt wie in allen anderen Fällen auch. Würde der Beamte oder Richter sich dann nicht wünschen, seine Berufskollegen würden doch in seinem Fall mal eine Ausnahme machen? Vermutlich gelingt es ihm auch, denn er braucht ja nur auf dem „kleinen Dienstweg" ein Telefonat zu führen und auf den § 16 Abs. 5 AufenthG und ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu verweisen, wonach in Ausnahmefällen vom Sprachtest abgesehen und ein Visum zur Durchführung eines Sprachkurses in Deutschland erteilt werden kann. Ich wette, in den meisten Fällen benötigt ein solch verliebter Beamter oder Richter daraufhin keinen Anwalt, um seine Nicht-EU-Verlobte nach Deutschland zu holen. Oder wir hoffen auf den Alternativverlauf: der verliebte Beamte oder Richter bemerkt plötzlich aufgrund eigener Erfahrung, wie unmenschlich sein bisheriges Handeln war, und gönnt fortan den Bürgern, zu deren Leben er entscheiden soll, die gleiche vom Gesetz erlaubte Vergünstigung. Ein schönes Fest noch.
Visa verkauft: deutscher Diplomat in Haft
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt nach diesen Berichten in 20 weiteren Fällen, u.a. bei den deutschen Botschaften in Kasachstan, Ägypten, Guineau und den Emiraten.
Visumfreie Einreise für türkische "Dienstleistungsempfänger"
In Folge dieses Urteils des EuGH hatten bereits einige Amtsgerichte die Strafanzeigen von Ausländerbehörden bzw. der Grenzpolizei zurückwiesen und geurteilt, dass sich türkische Staatsangehörige bei Einreise ohne Visum nicht strafbar gemacht haben, wenn sie "Dienstleistungen" in Deutschland in Anspruch nehmen. Nun hat auch erstmals ein Verwaltungsgericht positiv entschieden (VG München, Urteil vom 09.02.2011, M 23 K 10.1983). Eine türkische Staatsangehörige, die häufig reist, war auf dem Rückflug aus den USA. In München verpasste sie den Anschlussflug nach Istanbul. Die Bundespolizei erlaubte ihr nicht, den Flughafen zu verlassen, um im nahe gelegenen Hotel zu übernachten. Sie habe ja kein Visum. Das Feststellungsurteil des VG München hat aber jetzt klargestellt, »dass die Klägerin für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten zum Dienstleistungsempfang, insbesondere zu touristischen Zwecken, ohne Aufenthaltserlaubnis, insbesondere visumsfrei, in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich aufhalten darf.«
Ein Amerikaner in Berlin...
25.05.2011 * In einem von RA Sprung betreuten Fall kam es in den letzten Monaten zu merkwürdigen Dingen. Die Ausländerbehörde in Berlin meinte, ein US-Staatsangehöriger, der mit seinem Sohn legal nach Berlin einreiste und dort bei einem angesehenen Arbeitgeber eine Führungsposition bekam, solle doch erst einmal wieder zurück in die USA und ein Visum für Deutschland beantragen. In völliger Verkennung der Rechtslage versuchte die Ausländerbehörde, die beantragte Aufenthaltserlaubnis auf geradezu schikanöse Weise zu verweigern. Erst eine Klage und ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin brachte die Ausländerbehörde zu der Einsicht, dass die Gesetzeslage zu respektieren ist: US-Staatsbürger dürfen in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, brauchen hierfür nicht in die USA zurück zu reisen, und wenn es eine Führungsposition ist, dann braucht die Agentur für Arbeit auch nicht zuzustimmen. Der Sachbearbeiterin bei der Ausländerbehörde war es wohl egal, dass nun der Steuerzahler für die Kosten des Verfahrens aufkommen muss.
Kein Aufenthalt nach Heirat in Dänemark
Deutsche Botschaft: Eil-Visum für Schwangere
Internationale Adoptionen und Aufenthaltserlaubnis
Ehegatten-Nachzug: Deutschkenntnisse weiterhin Pflicht
31.03.2010 * Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30.03.2010 in einem Grundsatzurteil (1 C 8/09) entschieden, dass die im Jahr 2007 eingeführte Vorschrift weder gegen das Grundgesetz noch gegen Gemeinschaftsrecht verstösst, wonach ein Anspruch auf Ehegattennachzug zu einem im Bundesgebiet lebenden Ausländer nur dann besteht, wenn der nachziehende Ehegatte sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG). Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verstösst dies auch nicht gegen den Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG), weil das öffentliche Interesse der Integration und Verhinderung von Zwangsehen Vorrang habe. Mit diesem Urteil gilt also auch künftig, dass ein Visum für den Ehegattennachzug nur dann erteilt werden wird, wenn der Ehegatte den Sprachtest A 1 bestanden hat. Rechtstip: einzige Ausnahme: wenn die nachziehende Ehefrau schwanger wäre.
Aufenthaltserlaubnis für Mandanten
Aufenthaltserlaubnis für Ehefrau eines Deutschen
23.11.2009
* In einem von RA Sprung betreuten Fall wurde der Ehefrau eines
Deutschen jetzt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die Ehefrau kommt
aus einem Nicht-EU-Land und hatte kein langfristiges Visum. Sie ist
schwanger. Die Ausländerbehörde folgte unserer Rechtsauffassung und
erteilte eine Aufenthaltserlaubnis, ohne auf eine Ausreise und ohne auf
einen Deutschtest zu bestehen.
Heiraten in Dänemark: keine strafbare illegale Einreise
29.07.2009
* In einem von RA Sprung vertretenen Fall hat die Staatsanwaltschaft
Chemnitz die Anklage gegen einen Ausländer fallen gelassen, dem
folgendes vorgeworfen wurde: er heiratete in Dänemark eine deutsche
Staatsangehörige und reiste danach nach Deutschland ein; er hatte aber
nur ein befristetes Visum eines anderen EU-Landes, das kein
Schengen-Visum war, sondern ihn nur berechtigte, durch andere EU-Länder
hindurch in das EU-Land zurückzufahren, welches das Visum ausstellte
(sogenanntes D-Visum). Die örtliche Ausländerbehörde meinte daraufhin,
das sei strafbare Einreise nach Deutschland und zeigte den Ausländer
an. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz folgte jedoch unseren Argumenten
und stellte das Verfahren ein.Visum im Eilverfahren (Ehepartner)
24.07.2009
* In mehreren Entscheidungen vom Januar und März 2009 hat das
Verwaltungsgericht Berlin im Eilwege (Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung) die jeweilige deutsche Botschaft verpflichtet,
einem Familienangehörigen ein Visum zu erteilen. Diese Urteile sind von
grosser Bedeutung, da durch sie ein Weg für ein schnelles Visum eröffnet
wird – nur in besonderen Ausnahmefällen, und zwar, wenn die Ehefrau
schwanger ist. Die Urteile haben sowohl einem Ausländer (Kindesvater)
ermöglicht, vor der Geburt zu seiner schwangeren deutschen Ehefrau zu
reisen; als auch einer Ausländerin (Kindesmutter), zur Durchführung der
Geburt in Deutschland zu sein.
Oberverwaltungsgericht: Eheleute müssen "echte" Ehe "beweisen"