Option 3:  Telefon-Beratung mit Rechtsanwalt Sprung persönlich.

Sie erhalten das Recht, eine Telefon-Beratung mit Rechtsanwalt Sprung persönlich zu einer Rechtsfrage in den auf dieser Webseite veröffentlichten Rechtsgebieten durchzuführen (außer am Wochenende und feiertags). Dabei wird ein fixer Termin (Tag und Uhrzeit) vereinbart (Anmeldeverfahren siehe unten), zu dem Sie Rechtsanwalt Sprung zu der Telefonnumer der Kanzlei (069 - 9746 7190) erreichen.  Die Dauer der Beratung soll in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten (in dieser Zeitspanne sind in der Regel die wichtigsten Antworten / Taktikvorschläge etc. gegeben). Der Termin ist in der Regel nach Anmeldung innerhalb von 24 - 48 Stunden machbar, wobei Sie selbst während der Anmeldung zwei Terminvorschläge angeben sollten, zu denen Sie erreichbar sein werden.

Die Beratungsgebühr für diesen Service beträgt 49,90 € (incl. 19% MwSt.).
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Zahlungsart:  Vorkasse und Kreditkarte
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Vorkasse:
Bitte überweisen Sie den Betrag von 49,90 € auf das Konto "Christopher Sprung",
Konto Nr. 33 34 638 bei der Commerzbank Frankfurt BLZ 500 400 00.
Als Verwendungszweck geben Sie Ihren Namen an. Sodann schreiben Sie Ihre Email-Anfrage an die Email-Adresse: lawservice@email.de
Sie erhalten sofort per Email eine Eingangsbestätigung Ihres Emails. Ihren Telefon-Beratungstermin erhalten Sie von Rechtsanwalt Sprung nach Zahlungseingang so schnell wie möglich, spätestens nach 48 Stunden, wobei Ihre Terminvorschläge (Tag, genaue Uhrzeit) gerne willkommen sind.
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Zahlung per Kreditkarte

Die Beratungsgebühr ist bei der Anmeldung durch Kreditkarte zu zahlen. Die Anmeldung und Abbuchung erfolgt über eine SSL-gesicherte 128-bit-Verbindung nach neuestem Sicherheitsstandard. Ihre Kreditkarten-Angaben werden von uns aus Sicherheitsgründen nicht auf unseren Servern gespeichert. Während des Anmeldevorgangs werden Sie auch bereits aufgefordert, Ihre Frage an Rechtsanwalt Sprung zu stellen und Ihre Adresse und Email-Adresse anzugeben.


Wichtiger Hinweis: Rechtsanwalt Sprung kann bei Option 3 keine umfassenden Stellungnahmen zu schwierigen Einzelfällen abgeben und behält sich das Recht vor, eine Beratungsleistung abzulehnen; für diesen Fall erhält der Kunde die Beratungsgebühr unverzüglich zurück.

Der Kunde erhält die Beratungsgebühr unverzüglich zurück, sofern zwischen der Anmeldung und dem vereinbarten Fixtermin ein dringendes Ereignis eintritt (bei dem Kunden oder bei Rechtsanwalt Sprung), aufgrund dessen der Fixtermin nicht einhaltbar ist.

Wichtiger Hinweis:  Sofern es Ihnen darum geht, dringend kurz bevorstehende (ablaufende) Fristen einzuhalten (Rechtsmittel, Klage), steht die Option 3 nicht zur Verfügung; in einem solchen Fall sollten Sie vielmehr die Kanzlei Sprung direkt kontaktieren (siehe Button "Kontakt / Impressum"), oder einen anderen Rechtsanwalt.

>>Hier geht es zur Zahlung per Kreditkarte<<