Europäischer Gerichtshof: keine Abschiebung in den Iran+++Internationale Adoptionen und Aufenthaltserlaubnis+++Asyl für Hindus+++Abschiebungen in den Kosovo geplant+++Hessen: keine Abschiebungen in den Irak+++Ehegatten-Nachzug: Deutschkenntnisse weiterhin Pflicht+++Deutschland will iranischen Regimegegnern Zuflucht gewähren+++Gericht stoppt erneut Abschiebung nach Griechenland+++Visumfreie Einreise für türkische Staatsangehörige+++Asyl für iranische Christen+++Aufenthaltserlaubnis für Ehefrau eines Deutschen+++Darf Ausländerbehörde abschieben, obwohl ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt ist?+++Heirat in Dänemark: keine strafbare illegale Einreise+++Visum im Eilverfahren (Ehepartner)+++Oberverwaltungsgericht: Eheleute müssen "echte" Ehe "beweisen"+++Keine Abschiebung von Vätern+++Asyl für Ahmadiyya aus Pakistan+++Duldung, Eheschliessung = Aufenthalt?+++Ausländische Ehepartner von Deutschen: Staat verlangt, Sie dürfen sich nur in deutscher Sprache verlieben+++Visum für Geburt in Deutschland+++Visum für Ehepartner? Vorher prüft der Staat die Liebe+++
Rechtsanwalt Christopher Sprung
Spezialist für Ausländer- und Asylrecht * Bundesweit tätig
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Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, Bleiberecht, Duldung
Asylantrag, Asylfolgeantrag *** Verhinderung der Ausweisung und Abschiebung, Problemlösung bei Abschiebehaft *** Familienzusammenführung, Schutz für ausländische Väter von deutschen Kindern*** Hilfe für Familien, deren Väter/Ehemänner abgeschoben werden sollen *Abschiebungsschutz bei Eheschliessung * Wiedereinreise nach Ausweisung
Einbürgerung***Durchführung von internationalen Adoptionen
Visum für Ehepartner / Partner / Verlobte
Visum/Daueraufenthalt für GmbH-Geschäftsführer und Unternehmer
Weitere Schwerpunkte: Handels- und Firmenrecht, Zivilklagen
Scheidungsverfahren mit internationalem Rechtsbezug
Fremdsprachen: Englisch und Farsi
Seit 1986 tätig für die Interessen von ausländischen Mitbürgern
Europäischer Gerichtshof: keine Abschiebung in den Iran bei Foltergefahr
Internationale Adoptionen und Aufenthaltserlaubnis
Asyl für Hindus
Abschiebungen in den Kosovo geplant
In Deutschland leben zur Zeit etwa 14.000 ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo.
Rechtstipp: Betroffene Personen sollten so schnell wie möglich prüfen lassen, ob es für sie individuell einen Abschiebungsschutz geben könnte. Dies ist z.B. bei schweren Erkrankungen, psychischen Belastungen usw. möglich. Personen, die vor dem 01.07.2001 als Familie oder vor dem 01.07.1999 als Einzelne nach Deutschland gekommen sind, könnten auch einen Anspruch auf die „Altfallregelung“ haben.
Hessen: keine Abschiebungen in den Irak
01.04.2010 * Aufgrund eines Erlasses vom 30.03.2010 dürfen ausreisepflichtige Iraker (abgelehnte irakische Asylbewerber), die in Hessen leben, momentan nicht in den Irak abgeschoben werden und erhalten eine Duldung bis zum 31.10.2010.
Ehegatten-Nachzug: Deutschkenntnisse weiterhin Pflicht
31.03.2010 * Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30.03.2010 in einem Grundsatzurteil (1 C 8/09) entschieden, dass die im Jahr 2007 eingeführte Vorschrift weder gegen das Grundgesetz noch gegen Gemeinschaftsrecht verstösst, wonach ein Anspruch auf Ehegattennachzug zu einem im Bundesgebiet lebenden Ausländer nur dann besteht, wenn der nachziehende Ehegatte sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG). Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verstösst dies auch nicht gegen den Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG), weil das öffentliche Interesse der Integration und Verhinderung von Zwangsehen Vorrang habe. Mit diesem Urteil gilt also auch künftig, dass ein Visum für den Ehegattennachzug nur dann erteilt werden wird, wenn der Ehegatte den Sprachtest A 1 bestanden hat. Rechtstip: einzige Ausnahme: wenn die nachziehende Ehefrau schwanger wäre.
Deutschland will iranische Regimegegner aufnehmen
Dies sei am Montag in Absprache mit dem Auswärtigen Amt beschlossen worden, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums in Berlin. Es handele sich um "begründete Einzelfälle".
Unter Hinweis auf den Schutz der Betroffenen wollte das Ministerium keine Angaben zur Zahl oder zu den konkreten Fällen machen wollte. Über die Frage, wer aufgenommen werde, berate man mit dem Uno-Hochkommissar für Flüchtlinge. Die Bundesregierung sei in großer Sorge über die Menschenrechte in der Islamischen Republik. Die Aufnahme sei als ein "Zeichen der Solidarität und Unterstützung" für die betroffenen Menschen zu verstehen.
Quelle: SPIEGEL ONLINE 08.03.2010
Asylfolgeantrag
Erneut Asyl für Iraner
Erneut Abschiebung nach Griechenland gestoppt
26.01.2010 * In einem von RA Sprung betreuten Fall hat das Verwaltungsgericht Arnsberg mit Beschluss vom 22.01.2010 die Abschiebung eines irakischen Flüchtlings nach Griechenland vorläufig gestoppt. Der Flüchtling hatte europäischen Boden zuerst in Griechenland betreten und müsste daher eigentlich in diesem EU-Land das Asylverfahren betreiben. Die griechischen Behörden verweigern Flüchtlingen jedoch ein geordnetes Verfahren und setzen sie sehenden Auges sprichwörtlich auf die Strasse, ohne Unterkunft oder sonstige Hilfe. Dies widerspricht zwar EU-Recht, anscheinend haben die anderen Regierungen aber keinen Einfluss auf Griechenland. Daher flüchten viele Flüchtlinge weiter in andere EU-Länder. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Monaten mehrfach entschieden, dass Rückführungen nach Griechenland vorläufig bis zur Klärung der Situation zurückzustellen sind. Gleichwohl versucht die Bundesregierung (vertreten durch das Bundesamt für Flüchtlinge) immer wieder, solche Personen - entgegen der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts - nach Griechenland abzuschieben. Hiergegen muss man einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen. Im Falle des irakischen Flüchtlings war ein solcher Eilantrag erfolgreich, auch dank des in Arnsberg zuständigen Richters.
Visumfreie Einreise für türkische Staatsangehörige
Aufenthaltserlaubnis für Mandanten
Visumfreiheit für Serbien, Mazedonien und Montenegro
Neue Regelungen zum Bleiberecht / zur Altfallregelung
Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe (§ 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG), die am 31.12.2009 mindestens für die letzten sechs Monate zumindest eine Halbtagsbeschäftigung nachweisen oder bis zum 31.01.2010 für die kommenden sechs Monate eine Halbtagsbeschäftigung glaubhaft nachweisen können, wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG bis zum 31.12.2011 erteilt.
Bei Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe (§ 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG), die zwischen dem 1.07.2007 und dem 31.12.2009 entweder ihre Schul- oder Berufsausbildung mit einem Abschluss erfolgreich beendet haben oder sich derzeit in einer Berufsausbildung befinden und bei denen deshalb erwartet werden kann, dass sie sich in unsere Gesellschaft erfolgreich integrieren und sie zukünftig ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern werden, wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG für zwei Jahre erteilt.
Im Übrigen können Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe (§ 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG), die am 31.12.2009 mangels Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Lebensunterhaltssicherung nicht gemäß § 104 Absatz 5 AufenthG verlängert werden kann, für die Dauer von zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG erlangen, sofern sie nachweisen, dass sie sich um die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und etwaige Familienangehörige durch eigene Erwerbstätigkeit bemüht haben, und wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Lebensunterhalt nach diesen zwei Jahren eigenständig durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gesichert sein wird.
Die erneute Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG wird mit der Maßgabe erteilt, dass wie bisher zum Inhaber kein zusätzlicher Familiennachzug zulässig ist (§ 29 Abs. 3 S. 3 AufenthG) und der Inhaber wie bisher von der Aufenthaltsverfestigung (Erteilung einer Niederlassungserlaubnis) ausgeschlossen ist.
Im Übrigen müssen jeweils die Voraussetzungen des § 104a AufenthG weiter vorliegen.
Im Bundesgebiet lebende Ehegatten und minderjährige Kinder können einbezogen werden.
Asyl für iranische Christen
Aufenthaltserlaubnis für Ehefrau eines Deutschen
23.11.2009 * In einem von RA Sprung betreuten Fall wurde der Ehefrau eines Deutschen jetzt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die Ehefrau kommt aus einem Nicht-EU-Land und hatte kein langfristiges Visum. Sie ist schwanger. Die Ausländerbehörde folgte unserer Rechtsauffassung und erteilte eine Aufenthaltserlaubnis, ohne auf eine Ausreise und ohne auf einen Deutschtest zu bestehen.
Keine Abschiebung nach Griechenland
23.11.2009 * In einem von RA Sprung betreuten Fall wurde die Abschiebung eines Flüchtlings nach Griechenland verhindert. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung vom 08.09.2009 die Auffassung vertritt, dass momentan Rückführungen nach Griechenland nicht zulässig sind, kommt es in der Praxis weiterhin vor, dass eine Bundesbehörde (die eigentlich dem Richterspruch aus Karlsruhe zu folgen hat) auch weiterhin versucht, Flüchtlinge nach Griechenland abzuschieben. Hiergegen gilt es, jeweils im Einzelfall vorzugehen und die Gerichte um Rechtsschutz zu bitten.
Bundesverwaltungsgericht: Keine Aufenthaltserlaubnis bei verweigerter „Freiwilligkeitserklärung“
10.11.2009 * Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen entsteht, nur weil ausreisepflichtige Ausländer nicht freiwillig ausreisen wollen und sich deshalb weigern, die Freiwilligkeit ihrer Ausreise gegenüber der konsularischen Vertretung ihres Heimatstaates zu bekunden (BVerwG, Urteil vom 10.11.2009, 1 C 19.08).
Die Kläger des Verfahrens hatten jegliche Mitwirkung verweigert, da die von der iranischen Auslandsvertretung geforderte "Freiwilligkeitserklärung" von ihnen nicht verlangt werden könne. Eine derartige Erklärung sei eine "Lüge", denn in Wahrheit wollten sie nicht ausreisen. Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ist dieser Argumentation jedoch nicht gefügt und hat die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Es sei „für einen ausreisepflichtigen Ausländer grundsätzlich nicht unzumutbar, die von der Auslandsvertretung geforderte Freiwilligkeitserklärung abzugeben. Zwar kann ein Ausländer zur Abgabe dieser Erklärung nicht gezwungen werden. Gibt er sie nicht ab, trifft ihn allerdings ein Verschulden an der Unmöglichkeit seiner Ausreise, so dass die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis ausscheidet" (aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts).
Altfallregelung: ist "Sippenhaft" verfassungswidrig?
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertritt die Auffassung, daß diese Regelung verfassungswidrig ist und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (Beschluß vom 24.06.2009, 13 S 519/09). Aufgrund dieser Tatsache ist dringend zu empfehlen, in identischen Fällen, in denen ein Verfahren noch offen ist, darauf zu drängen, dass das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt wird.
Darf die Ausländerbehörde abschieben, obwohl ein "Eilantrag" (Abschiebungsschutz-Antrag) beim Verwaltungsgericht gestellt ist?
Tausende Kosovo-Flüchtlinge vor der Abschiebung
Altfallregelung: für 62.000 Menschen ab 1. Januar keine Verlängerung
08.10.2009 * Durch die sogenannte Bleieberechtsregelung der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2006 und die anschliessende Altfallregelung in § 104a Aufenthaltsgesetzt erhielten bis heute 62.668 Menschen, die schon vor Juli 2001 bzw. Juli 1999 in Deutschland waren und nur eine Duldung hatten, eine Aufenthaltserlaubnis. Im Gesetz ist jedoch vorgesehen, dass dieser Personenkreis ab dem 1. Januar 2010 seinen Lebensüberhalt überwiegend selbst sichern muss. Viele dieser Personen haben aufgrund der Wirtschaftskrise entweder keine Aussicht auf Arbeit oder es droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Es besteht daher die Gefahr, dass die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert und erneut wiederum nur eine Duldung erteilt wird. Daher hat die Flüchtlingsorganisation "Pro Asyl" eine Kampagne gestartet, in der die neue Bundesregierung aufgefordert wird, eine schnelle Lösung dieses Problems zu finden.
Asyl für Hindu aus Afghanistan
16.09.2009 * In einem von RA Sprung vertreten Fall hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einem jungen Mann den Flüchtlingsschutz zugesprochen, der aus Afghanistan stammt und Angehöriger der Hindu-Religion ist. Das Bundesamt geht davon aus, daß Hindus in Afghanistan keinen Schutz mehr haben, insbesondere ist die Religionsausübung nicht mehr gewährleistet.
Bundesverfassungsgericht stoppt Abschiebungen nach Griechenland
10.09.2009 * Mit einem Beschluß vom 08.09.2009 hat das Bundesverfassungsgericht Abschiebungen (Rückführungen) von Asylbewerbern nach Griechenland vorläufig gestoppt. Nach dem sogenannten "Dublin-II-Verfahren" ist es möglich, daß Asylsuchende, die zuerst in Griechenland angekommen sind und dann nach Deutschland weitergefahren sind, vom hiesigen Bundesamt für Flüchtlinge wieder nach Griechenland abgeschoben werden. Dort aber herrschen für Flüchtlinge erkennbar katastrophale Zustände; ein geordnetes Asylverfahren mit menschenwürdiger Unterbringung scheint es nicht zu geben. Daher sollen Abschiebungen nach Griechenland jetzt vorläufig gestoppt werden, bis die Sach- und Rechtslage geklärt ist.
Rheinland-Pfalz stoppt Abschiebung von Iranern
10.09.2009 * Der rheinland-pfälzische Innenminister hat angekündigt, daß wegen der schwierigen Situation im Iran momentan keine abgelehnten Flüchtlinge in den Iran abgeschoben werden sollen. Im Einzelfall kann es sogar zu empfehlen sein, einen sogenannten "Asylfolgeantrag" zu stellen.
Türken dürfen ohne Visum einreisen
31.08.2009 * Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß türkische Staatsangehörige kein Visum für die Einreise in die EU benötigen, wenn sie "Dienstleistungen erbringen oder in Anspruch nehmen wollen". Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen, wird aber momentan sehr zögerlich von den Innenministerien der Bundesländer und allen Ausländerbehörden umgesetzt. Man will offenbar die Konsequenzen des Europarechts (Freizügigkeit bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen) nicht wahrhaben. Nähere Informationen im Einzelfall können über die Online-Beratung von RA Sprung angefragt werden.
Schengen-Visum: Längerer Aufenthalt kann auch nach Einreise beantragt werden
Bundesverwaltungsgericht zum Verhältnis von Aufenthaltserlaubnis und "offensichtlich unbegründeter" Asylablehnung
26.08.2009 * In einem von RA Sprung vertretenen Revisionsverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht am 25.08.2009 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Es ging um folgendes Problem: wenn jemand einen Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt erhielt – darf er trotzdem später eine Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen erhalten, zum Beispiel nach § 104a Aufenthaltsgesetz (Altfallregelung)? Die Frage war deshalb entstanden, weil das bisher nicht möglich war, denn in einem anderen Paragraph wird dies ausgeschlossen (§ 10 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz). Das Bundesverwaltungsgericht hat nun der Revision stattgegeben und entschieden, daß die gesetzliche Sperre für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, die durch die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet ausgelöst wird, nicht eingreift, wenn die Asylablehnung vor dem 1. Januar 2005 bestandskräftig geworden ist. Aktenzeichen BVerwG 1 C 20.08 Urteil vom 25. August 2009 – siehe auch Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht Nr. 52/2009
Unruhen im Iran: vorläufiger Abschiebungsschutz
19.08.2009 * In einem von RA Sprung vertretenen Fall hat das Verwaltungsgericht Leipzig am 18.08.2009 einen vorläufigen Abschiebungsschutz für einen Iraner beschlossen. Zwar waren die früheren Asylanträge des Iraners, der schon einige Jahre in Deutschland lebt, abgelehnt worden. Da er jedoch zum jetzigen Zeitpunkt in den Iran abgeschoben werden sollte, folgte das Gericht unserer Auffassung, daß vorläufig niemand sagen könne, ob das iranische Regime bei einer Rückkehr von abgelehnten Asylbewerbern sich fair und nicht willkürlich verhalten würde.
Afghanistan: vorläufiger Abschiebungsschutz
19.08.2009 * In zwei von RA Sprung vertretenen Fällen hat das Verwaltungsgericht Minden im Eilwege am 18.08.2009 einen vorläufigen Abschiebungsschutz für eine Familie beschlossen, die aus Afghanistan stammt und hinduistischen Glaubens ist. Zwar meinte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Juni 2008, afghanischen Hindus drohe in Afghanistan keine Gefahren; diese Auffassung ist jedoch mittlerweile durch andere Oberverwaltungsgerichte bestritten worden, so dass das Verwaltungsgericht Minden sich vorläufig auf diese anderen Auffassungen stützen konnte.
Polizeikontrollen in Zügen
05.08.2009 * Im Rahmen eines Fahndungstages hat die Bundespolizeiinspektion Kassel am 22.07.2009 über 300 Personen in Zügen der Deutschen Bahn AG und auf Bahnhöfen befragt und überprüft. Schwerpunkt des Fahndungstages, im Bereich Nord-, Ost- und Mittelhessen, war die Bekämpfung der Schleusungskriminalität und die Erhöhung des Fahndungsdrucks im Bezug auf reisende Straftäter. Gegen sieben Personen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet, weil sie sich unerlaubt in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten. Drei Personen wurden vorläufig festgenommen. Darunter, im Regionalexpress von Marburg nach Gießen, ein 22-jähriger Türke, der von der Ausländerbehörde zwecks Abschiebung zur Festnahme ausgeschrieben war. Weiterhin wurde ein 36-jähriger algerischer Asylbewerber aus Fuldatal im Regionalexpress 4104 während der Fahrt von Gießen nach Kassel aufgegriffen. Der Mann wurde wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main mit Strafvollstreckungshaftbefehl gesucht. Der stellvertretende Leiter der Bundespolizeiinspektion Kassel, Erster Polizeihauptkommissar Rainer Paul, zog insgesamt eine positive Bilanz und sagte: "Auch künftig kann mit der Bundespolizei gerechnet werden. Wir werden auch weiterhin auf Bahnhöfen und in Zügen den Fahndungsdruck auf Straftäter erhöhen und die Sicherheit für die Bürger erkennbar ausbauen." (Pressemeldung der Bundespolizei Kassel vom 23.07.2009)
Heiraten in Dänemark: keine strafbare illegale Einreise
29.07.2009 * In einem von RA Sprung vertretenen Fall hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz die Anklage gegen einen Ausländer fallen gelassen, dem folgendes vorgeworfen wurde: er heiratete in Dänemark eine deutsche Staatsangehörige und reiste danach nach Deutschland ein; er hatte aber nur ein befristetes Visum eines anderen EU-Landes, das kein Schengen-Visum war, sondern ihn nur berechtigte, durch andere EU-Länder hindurch in das EU-Land zurückzufahren, welches das Visum ausstellte (sogenanntes D-Visum). Die örtliche Ausländerbehörde meinte daraufhin, das sei strafbare Einreise nach Deutschland und zeigte den Ausländer an. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz folgte jedoch unseren Argumenten und stellte das Verfahren ein.
Visum im Eilverfahren (Ehepartner)
24.07.2009 * In mehreren Entscheidungen vom Januar und März 2009 hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilwege (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) die jeweilige deutsche Botschaft verpflichtet, einem Familienangehörigen ein Visum zu erteilen. Diese Urteile sind von grosser Bedeutung, da durch sie ein Weg für ein schnelles Visum eröffnet wird – nur in besonderen Ausnahmefällen, und zwar, wenn die Ehefrau schwanger ist. Die Urteile haben sowohl einem Ausländer (Kindesvater) ermöglicht, vor der Geburt zu seiner schwangeren deutschen Ehefrau zu reisen; als auch einer Ausländerin (Kindesmutter), zur Durchführung der Geburt in Deutschland zu sein.
Asyl für afghanische Familie
12.07.2009 * In einem von RA Sprung betreuten Fall hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einer Entscheidung vom 03.07.2009 einer aus Afghanistan stammenden Familie die Anerkennung als Flüchtlinge (§ 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) zugesprochen. Das Bundesamt hat anerkannt, daß die aktuelle Lage in Afghanistan befürchten lässt, daß die Familie in Afghanistan politischer oder religiöser Verfolgung ausgesetzt wäre.
Bessere Chancen für türkische Staatsangehörige, sich gegen Ausweisungen zu wehren
03.07.2009 * Hinweis für türkische Staatsangehörige: wenn eine Ausweisung nach dem 30.04.2006 von der Ausländerbehörde verfügt wurde, gilt das neue Europarecht (Unionsbürgerrichtlinie) mit einem besonderen, verbesserten Ausweisungsschutz auch für erheblich vorbestrafte türkische Staatsangehörige. Es empfiehlt sich in solchen Fällen (selbst wenn die Abschiebung bereits vollzogen ist und der türkische Staatsangehörige in der Türkei lebt), über ein Wiederaufgreifen des Verfahrens in Deutschland nachzudenken. Nähere Informationen auf Anfrage bei Rechtsanwalt Sprung.
Abschiebungen nach Kosovo
29.06.2009 * In einigen Bundesländern beginnen jetzt die verstärkten Abschiebungen nach Kosovo. In der letzten Woche hat zum Beispiel der Innenausschuss des Hessischen Landtages beschlossen, daß der Aufenthalt von Flüchtlingen aus dem Kosovo, insbesondere Roma, nicht mehr verlängert werden soll. Gleiches hört man aus Niedersachsen. Betroffene sollten sofort durch einen kompetenten Anwalt prüfen lassen, ob Chancen bestehen, zum Beispiel wegen Krankheit oder wegen sehr langem Aufenthalt und Integration in Deutschland, neue Anträge zu stellen.
Anpassung der Altfall-Regelung gefordert * Nach dem 31.12.2009 können tausende Aufenthaltserlaubnisse nach § 104a widerrufen werden
20.06.2009 * Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen, kirchliche Verbände und Parteien im Deutschen Bundestag fordern eine Anpassung der sogenannten "Altfallregelung". Der Gesetzgeber hatte bei der Einführung der Altfallregelung in § 104a Aufenthaltsgesetz versucht, langjährig in Deutschland lebenden Ausländern, die nur im Besitz einer Duldung sind, unter sehr eingeschränkten Bedingungen ein Bleiberecht zu vermitteln. Allerdings erhielten nur ca. 30 % aller Geduldeten eine solche Aufenthaltserlaubnis. Noch immer können jedoch Anträge nach § 104a gestellt werden! Doch: am Stichtag 31.12.2009 müssen die Inhaber dieser Aufenthaltserlaubnis ihren Lebensunterhalt "überwiegend selbst" sichern. Diese Bedingung ist angesichts der Massenarbeitslosigkeit und verheerenden Wirtschaftslage kaum zu erfüllen. Sollte die Politik den § 104a AufenthG nicht anpassen, droht ab 1. Januar 2010 für tausende von Inhabern der Aufenthaltserlaubnisse nach § 104a die Rücknahme bzw. der Widerruf dieser Aufenthaltserlaubnis.
Richter für befangen erklärtUnruhen im Iran: Asylfolgeanträge möglich
PRO ASYL: Bessere Bleiberechtsregelung gefordert * Warnung vor Abschiebungen nach Kosovo, Syrien, Irak
05.06.2009 * Aktuelle Presseerklärung von PRO ASYL: "Die Innenministerkonferenz in Bremerhaven am 4. und 5. Juni 2009 wird überschattet von dem ungewissen Schicksal Zehntausender, die im Rahmen der Bleiberechtsregelung nur eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten haben. Viele unter ihnen werden wegen der Wirtschaftskrise nicht nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten können. PRO ASYL begrüßt deshalb den Vorschlag des Berliner Innensenators Körting.
Körting will sich bei der IMK für eine vereinfachte Bleiberechtsregelung einsetzen. Demnach soll für die Aufenthaltserlaubnis der Nachweis genügen, dass man sich ernsthaft um den Lebensunterhalt bemüht hat. Körting geht konsequenterweise über bisherige Forderungen hinaus, die Frist für Arbeitssuche und Lebensunterhaltssicherung lediglich zu verlängern. Denn die Krise wird den Arbeitsmarkt im kommenden Jahr erst voll erreichen. Trotzdem wäre eine Abschiebung von Menschen, die sich mehr als acht Jahre in Deutschland aufhalten, inhuman.
PRO ASYL warnt außerdem vor einem „Kehraus der Kosovo-Minderheiten“. Bisher geduldete Roma aus dem Kosovo erhalten z.Zt. Serienbriefe und werden aufgefordert, unverzüglich auszureisen. Die Abschiebung droht, nachdem die Regierung Kosovos erklärt hat, Rückübernahmeersuchen unabhängig von der Volkszugehörigkeit ohne das Vorliegen weiterer Voraussetzungen prüfen zu wollen.
Solche Abschiebungen stehen im eklatanten Widerspruch zur Situation der Roma und Ashkali im Kosovo. Sie unterliegen dort weiterhin extremer Diskriminierung. Die Europäische Kommission hat im letzten Fortschrittsbericht zum Kosovo auf die extrem prekäre Lebenssituation der Roma im Kosovo hingewiesen. Noch heute leben dort Roma, die 1999 aus ihren Wohnorten vertrieben wurden, in gesundheitsgefährdenden Lagern. „Wer Roma abschiebt, nimmt sehenden Auges in Kauf, dass sie auf der Müllkippe landen,“ so PRO ASYL-Referent Bernd Mesovic.
PRO ASYL nimmt die IMK ebenfalls zum Anlass, gegen das Rückübernahmeabkommen mit dem Folterstaat Syrien zu protestieren. Abschiebungen auf dessen Basis sind angesichts der Willkür des Vorgehens syrischer Regierungsstellen und Geheimdienste gegen jede Art von Opposition vollkommen unverantwortbar. Der Lagebericht des Auswärtigen Amtes ist voll von Hinweisen auf massive Menschenrechtsverletzungen.
Auf der Tagesordnung der IMK steht außerdem der Punkt „Rückführung in den Zentralirak“. PRO ASYL warnt angesichts der instabilen Lage - Millionen von Binnenvertriebenen im Irak selbst und Millionen Flüchtlingen außerhalb des Landes - davor, die Lage schönreden zu wollen. Es ist eine Schande, dass einige EU-Staaten Abschiebungen in den Zentralirak forcieren, um Flüchtlinge aus dem Irak zu entmutigen und abzuschrecken. Stabile Verhältnisse, die die Rückkehr von Flüchtlingen möglich machen, sind auf längere Sicht nicht zu erwarten."
BGH: Verstoss gegen räumliche Beschränkungen nicht strafbar
28.05.2009 * Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluß vom 17.02.2009 (1 StR 381/08) entschieden, daß sich derjenige nicht strafbar macht, der sich entgegen einer Auflage in seiner Duldung (wonach er sich nur in einem bestimmten geographischen Bereich aufhalten darf) in einem anderen Bereich aufhält. Diese Entscheidung ist für viele Ausländer, die im Besitz einer Duldung sind, sehr bedeutsam. Denn viele Ausländerbehörden erheben eine Strafanzeige; dies ist aber nach dieser BGH-Entscheidung jetzt nicht mehr möglich. Wichtig: in einem solchen Fall macht man sich nicht strafbar; aber es darf ein Bußgeld verhängt werden. Die BGH-Entscheidung ist sehr komplex, daher empfiehlt sich im Zweifel eine genaue Lektüre bzw. die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.
Mehr Abschiebungen von Roma in das Kosovo
Oberverwaltungsgericht: Eheleute müssen "echte" Ehe "beweisen"
11.05.2009 * Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 29.01.2009 (Az. 2 B 11.08) eine wichtige Entscheidung zur sogenannten "Beweislast bei Ehegattennachzug" getroffen. Für Laien ist es schwer nachvollziehbar, doch für Juristen scheint es verständlich: künftig müssen Eheleute (vereinfacht formuliert) dem Staat (der Obrigkeit) "beweisen", daß sie eine "echte" Ehe führen. Allgemeiner Hintergrund ist, daß es sicherlich eine Vielzahl von sogenannten "Scheinehen" gibt: Eheschliessungen, die nur deswegen erfolgen, um einem Ehepartner in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen. In der Bemühung, einen solchen Mißbrauch zu verhindern, geraten nun aber auch die normalen Bürger in die Mühlen der Obrigkeit, die nichts anderes wollen als mit ihrem geliebten Ehepartner in Deutschland zu leben. Es stellt sich zunehmend die Frage, wie man denn "beweisen" will, daß man eine "schützenswerte Ehe" führt (so das Juristendeutsch). Da werden zum Beispiel Fragen gestellt wie "wieviele Geschwister hat Ihr Verlobter" oder "wo wohnen denn die Eltern". Je nach dem, wie die gut oder schlecht die Übersetzung solcher Fragen ist, entstehen Verständnisschwierigkeiten, die oft von den Behörden dann als "Widersprüche" interpretiert werden. Sobald aber "Widersprüche" in den Akten vermerkt sind, beginnen die Probleme, die die Eheleute dann kaum noch ausräumen können. Plötzlich liegt an ihnen, zu "beweisen", daß sie eine echte Ehe führen. Fairerweise muß man allerdings auch feststellen, daß es bei vernünftiger Betrachtungsweise sehr oft gelingen kann, simple "Widersprüche" im Gespräch mit den Behörden auszuräumen. Andererseits gibt es aus anwaltlicher Sicht immer wieder Konstellationen, in denen die Frage erlaubt ist, wie es denn sein kann, daß die "Obrigkeit" (Behörden, Gerichte) sich derart massiv in das Privatleben einmischen und aus "höherer Sicht beurteilen" will, ob sich zwei Menschen aus verschiedenen Kulturen und Kontinenten "echt" lieben oder ob es nicht besser wäre, bei Eheschließungen zunächst einmal ohne jede "Beurteilung von oben" eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, dann aber im Gegenzug die Frist für eine "eigenständige Aufenthaltserlaubnis nach Scheidung" von jetzt zwei auf beispielsweise vier oder fünf Jahre zu erhöhen. Die "kurze" Frist von jetzt zwei Jahren animiert geradezu die "Scheinehen", während eine lange Frist von vier oder fünf Jahren sicherlich in Bezug auf Scheinehen abschreckend wirken würde. Damit aber wären die echten Ehen vom Staat geschützt und die Partner von echten Ehen wären nicht mehr diesen teils sehr belastenden "Prüfungen von oben" ausgesetzt.
Einreise ohne Visum für türkische Staatsangehörige
22.04.2009 * Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 19.02.2009 (Aktenzeichen C-228/06) entschieden, dass türkische Arbeitnehmer, die bei einem in der Türkei ansässigen Unternehmen beschäftigt sind (z.B. Fernfahrer), visumfrei in den Bereich der EU einreisen dürfen. Rechtlicher Gesichtspunkt ist hierbei die sogenannte "Dienstleistungsfreiheit", die auch für türkische Staatsangehörige gilt. Der vom EuGH aufgestellte Grundsatz gilt allerdings nicht für einen Daueraufenthalt, sondern für kurzfristige Aufenthalte.
Iran: Asyl wegen Christenum / Zeugen Jehovas
22.04.2009 * In den letzten Monaten ist verstärkt festzustellen, daß sowohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch verschiedene Gerichte feststellen, dass Iraner als Flüchtlinge anerkannt werden können, die (glaubhaft) zum Christentum übergetreten sind. Darunter fallen nicht nur iranische Mitglieder der grossen in Deutschland etablierten Kirchen, sondern auch Mitglieder von Freikirchen, iranischen christlichen Gemeinden in Deutschland oder Zeugen Jehovas. Entscheidend ist in jedem Einzelfall, dass ein glaubwürdiger Übertritt zum Christentum erfolgte.
Bundesverwaltungsgericht: weiterhin Folter in der Türkei
09.04.2009 * In einer Entscheidung vom 17.11.2008 (BVerwG 10 B 10.08) hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil eines Oberverwaltungsgerichts bestätigt, in dem ausgeführt wurde, „dass es nach seinen Erkenntnissen der türkischen Regierung bisher nicht gelungen sei, Folter und Misshandlung vollständig zu unterbinden. Ebenso wenig habe sie es erreicht, Fälle von Folter und Misshandlung in dem Maße einer Strafverfolgung zuzuführen, wie dies dem erklärten Willen entspreche.“ Eine „Schutzgewährung“ durch den türkischen Staat sei nicht festzustellen.
Heiraten in Dänemark
07.04.2009
* Immer wieder hört man von Ausländerbehörden, denen es nicht recht
ist, wenn Verlobte in Dänemark heiraten und anschliessend für den
ausländischen Ehepartner eine Aufenthaltserlaubnis ohne Rückkehr ins Heimatland (zur Durchführung des Visumverfahrens) beantragt wird. Die Behörden verlangen, der Ehepartner solle zurückkehren, nur um dort ein Ehegattenvisum zu beantragen. Hiergegen kann man sich aber wehren. Denn die Aufenthaltserlaubnis darf nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes direkt in Deutschland beantragt werden, wenn der Anspruch auf Erteilung "nach der Einreise" entstanden ist. Hierauf weist zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen ein Erlaß des Innenministeriums hin. Zahlreiche Gerichte haben die Ausländerbehörden an diesem Punkt korrigieren müssen.
Keine Abschiebung von Vätern, die ein Kind haben21.03.2009 * Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren neuen Entscheidung die Auffassung vertreten, dass bei Abschiebungen von ausländischen Vätern auch auf die Sicht des Kindes abzustellen ist. Es muß jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit zwischen Vater und Kind besteht. Zum Beispiel: regelmässige Besuche und Kontakte, gemeinsames Sorgerecht, usw. Falls dies der Fall ist, müssten die Behörden und Gerichte im Prinzip die Abschiebung des Vaters stoppen. Das ist leider nicht immer der Fall, obwohl das Bundesverfassungsgericht klar zum Ausdruck gebracht hat, daß selbst dann nicht abgeschoben werden darf, wenn der ausländische Vater vorher gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstossen hat.
Schutz für Afghanen in Hamburg
21.03.2009 * Afghanische Flüchtlinge, die in Hamburg leben und noch keine Aufenthaltserlaubnis haben, können unter bestimmten Bedingungen jetzt eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dies geht aus einem aktuellen Erlass des Hamburger Senats hervor.
Asyl für Iranerin
"Untätigkeitsklage"
Europäischer Gerichtshof gibt Bürgerkriegsflüchtlingen Schutz (Irak, Afghanistan, Somalia u.a.)
21.02.2009 * Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 17.02.2009 (Aktenzeichen C-465/07) erhalten Bürgerkriegsflüchtlinge ab sofort in Europa dauerhaften Schutz. Der EuGH stellt klar, dass Opfer "willkürlicher Gewalt" in den Schutzbereich des sogenannten subsidiären Schutzes fallen. Bei einem Bürgerkrieg sind auch Menschen zu schützen, die nicht persönlich einer gezielten Verfolgung ausgesetzt sind. Maßgeblich ist das Ausmaß der "willkürlichen" Gewalt auf Grund des Bürgerkrieges.
In Deutschland können beispielsweise Flüchtlinge aus Afghanistan, Irak und Somalia, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, in Folgeantragsverfahren nunmehr einen Schutzstatus erhalten. Nähere Informationen bei RA Sprung bitte nur per Email, nicht per Telefon abfragen.
Anträge nach der Altfallregelung § 104a auch jetzt noch möglich
16.02.2009 * Das Bundesinnenministerium hat heute auf eine schriftliche Frage der Bundestags-Abgeordneten Sevim Dagdelen geantwortet, dass nach einer Bund-Länder-Besprechung vom 13.01.2009 entschieden worden sei, dass Anträge gemäß §104a Aufenthaltsgesetz auch weiterhin (und nicht nur bis zum 1.07.2008, wie es in vielen Ausländerbehörden Praxis war) gestellt werden können.
Asyl für Ahmadiyya aus Pakistan
12.02.2009 * In einem von RA Sprung vertretenen Fall hat das Verwaltungsgericht Münster einem Angehörigen der Ahmadiyya-Religionsgemeinschaft aus Pakistan Asyl nach Art. 16a Absatz 1 Grundgesetz und nach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz gewährt. Es handelt sich allerdings nicht um eine Grundsatzentscheidung, die für alle Anhänger dieser Religion gelten könnte, sondern um eine einzelfallbezogene Entscheidung.
Keine Abschiebung von Vätern, die Kinder betreuen
02.02.2009 * Erneut hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte von ausländischen Vätern gestärkt, die sich – obwohl sie wegen illegalem Voraufenthalt oder Asylablehnung eigentlich abgeschoben werden müssten – um ihr in Deutschland geborenes Kind kümmern müssen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.01.2009 – 2 BvR 1064/08). Das höchste deutsche Gericht stellte u.a. fest:: „Soweit das Verwaltungsgericht seine Zweifel am Bestehen einer schutzwürdigen Eltern-Kind-Beziehung auf die aus seiner Sicht geringe Anzahl der Begegnungen in den vergangenen neun Monaten stützt, steht diese Wertung nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, derzufolge die Übernahme von Verantwortung auch in den spezifischen Formen, die das Umgangsrecht ermöglicht, vorliegen und verfassungsrechtlichen Schutz bieten kann.“
Damit trägt das BVerfG nochmals den rechtlichen Beschränkungen Rechnung, denen Elternteile beim Umgang mit ihren Kindern unterliegen können. Fazit: Man kann einem Elternteil nicht vorwerfen, dass die Beziehung zu seinem Kind nicht intensiv sei („Patenokel-Beziehung"), wenn rechtlich kein weitergehender Umgang möglich ist.
Keine Festnahme von Ausländern ohne Richterbeschluss
29.01.2009 * Erneut ist darauf hinzuweisen, daß die in der Praxis weit verbreitete Festnahme von Ausländern durch die Ausländerbehörde ohne vorherigen Richterbeschluss absolut unzulässig und rechtswidrig ist - auch nicht "gedeckt" durch Polizeirecht. Behördenmitarbeiter und Polizisten sehen sich insoweit dem Verdacht einer Straftat im Amt ausgesetzt. Hierauf hat das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Entscheidungen der letzten 1 - 2 Jahre mehrfach hingewiesen. Amts- und Landgerichte sehen dies oft anders, stets müssen Oberlandesgerichte diese rechtswidrige Praxis korrigieren, so z.B. OLG Celle, Beschluß vom 08.10.2008 (22 W 44/08). Auch die Praxis, am späten Nachmittag oder frühen Abend einen "mündlichen" (=telefonischen) "Haftbefehl" eines Amtsrichters einzuholen, ist absolut rechtswidrig.
Duldung für den Vater eines Kindes
27.01.2009 * In einem von RA Sprung betreuten Fall wurde jetzt dem Vater eines Kindes zunächst eine Duldung erteilt. Der Vater hatte sich illegal in Deutschland aufgehalten, war aber leiblicher Vater eines in Deutschland geborenen Kindes. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Duldungsanspruch besteht, wenn eine tatsächlich gelebte Vater-Kind-Beziehung glaubhaft gemacht werden kann. In einem 2. Schritt wird dann - je nach Einzelfall - auch eine Aufenthaltserlaubnis möglich sein, die jedoch von den Umständen des Einzelfalles abhängt.
Deutsch-syrisches Rückführungsabkommen in Kraft
09.01.2009 * Das deutsch-syrische Rückführungsabkommen vom 14.07.2008 ist am 03.01.2009 in Kraft getreten. Das Abkommen ist für viele in Deutschland lebende Personen sehr gefährlich, denn die syrischen Behörden haben sich bereit erklärt, die Rückführung nach Syrien zu akzeptieren, auch wenn kein syrischer Reisepass vorliegt. Abschiebungen können jetzt auch für Personen durchgeführt werden, die staatenlos sind, oder Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, bei denen aber ein früherer Aufenthalt in Syrien festgestellt wurde, zum Beispiel durch Geburtsurkunden, Kopien von alten Reisepässen oder Führerscheinen. Personen, die hiervon betroffen sind, sollten sich so schnell wie möglich an RA Sprung oder an andere kompetente Rechtsanwälte wenden.
Schutz für Christen aus dem Iran
02.01.2009 * Iraner, die vom Islam zum Christentum übergetreten sind (Konvertiten), können in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt werden, wenn ihr Glaubenswechsel ernsthaft ist. Dies hat unter anderem auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen entschieden (Urteil vom 3.4.2008 - A 2 B 36/06 – ). Damit hat das OVG Sachsen aufgrund der Verschlimmerung der Lage der Christen im Iran seine bisherige, negative Rechtsprechung aufgegeben. In dem Urteil heißt es u.a.: „Der Senat kommt angesichts der geschilderten, möglicherweise im Umbruch befindlichen Auskunftslage trotz der aufgezeigten Unwägbarkeiten zu dem Ergebnis, dass dem Kläger bei Betätigung seiner auf einem ernsthaften Glaubenswechsel beruhenden christlich ausgerichteten Lebensführung im Iran derzeit mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen i. S. v. Art. 9 Abs. 2 der Richtlinie drohen. Zu denken ist zum einen an den Kläger diskriminierende administrative/polizeiliche Maßnahmen bis hin zur Verhaftung, die an den Besuch öffentlicher Gottesdienste einer christlich-evangelikalen Gemeinde anknüpfen, zum anderen an eine im Falle der Verabschiedung des Apostasie-Gesetzes denkbare Strafverfolgung wegen Apostasie. Damit kann offen bleiben, ob der Kläger in Deutschland in einer herausgehobenen, nach außen erkennbaren Funktion missionarisch tätig war, die ihn von den Aktivitäten anderer Apostaten abhebt und die bereits für sich genommen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit verfolgungsauslösend gewirkt hätte..."
Duldung: Aufenthaltserlaubnis, wenn "qualifizierte Berufsausbildung"
21.12.2008 * Die Kanzlei RA Sprung weist auf folgendes neues Gesetz hin, das am 1. Januar 2009 in Kraft tritt: Ausländer mit Duldung, die eine qualifizierte Berufsausbildung besitzen und als Fachkraft seit mindestens 3 Jahren beschäftigt sind, können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Falls die Ausbildung in Deutschland abgeschlossen ist, kann man auch ohne die 3 Jahre Beschäftigung bereits jetzt eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Nähere Informationen über unsere Online-Beratung persönlich von Rechtsanwalt Sprung.
Verfassungsbeschwerde für afghanische Hindus
17.12.2008 * Zwei Familien aus Nordrhein-Westfalen droht die Abschiebung nach Afghanistan. Die Familien stammen aus Afghanistan und sind Hindus. In Deutschland sind sie Mitglied der afghanischen Hindu-Tempelgemeinschaft in Nordrhein-Westfalen, die dort u.a. in Essen – wo die Familie regelmäßig zu den Hindu-Feierlichkeiten und Hindu-Ritualen erscheinen – einen Hindu-Tempel betreibt. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte in Urteilen vom 19.06.2008 sowohl den Asylstatus wie auch einen Abschiebungsschutz für diese Familien abgelehnt. Die Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Diese Gerichtsentscheidungen sind aktuell Gegenstand von zwei Verfassungsbeschwerden, die die Kanzlei Rechtsanwalt Sprung am 10.12.2008 beim Bundesverfassungsgericht anhängig gemacht hat.
Neue Gesetze ab 01.01.2009
Ab dem 1. Januar 2009 soll es folgende neue Verbesserungen für Ausländer in Deutschland geben:
1. Ausbildungserlaubnis ohne Vorrangprüfung für Geduldete schon nach 12 Monaten Voraufenthalt - § 10 II Nr. 1 Besch-VerfV neu
2. Ausbildungsförderung auch für Geduldete nach 4 Jahren Voraufenthalt -
§ 8 IIa BAföG neu, § 63 IIa SGB III neu
3. Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung und Bleiberecht für in Deutschland ausgebildete Fachkräfte und Hochschulabsolventen mit Duldung
- § 18a Abs. 1 Nr. 1a AufenthG neu
4. Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung und Bleiberecht für in Deutschland ausgebildete Fachkräfte und Hochschulabsolventen bei legalem Voraufenthalt oder legaler Wiedereinreise - § 27 BeschV neu
5. Bleiberecht für Ausländer mit Duldung, die im Ausland ein anerkanntes Studium oder eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert haben, und in Deutschland seit mindestens 2 bzw. 3 Jahren qualifiziert beschäftigt sind - § 18a Abs. 1 Nr. 1 b und c AufenthG neu
6. Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für "Neu-Unionsbürger" mit Hochschulabschluss, die einen qualifiziertem Arbeitsplatz nachweisen - § 12a ArGV neu
7. Einreise- und Aufenthaltrecht für Absolventen deutscher Auslandschulen zur Berufsausbildung - § 2 Abs. 1 BeschV neu, § 12b ArGV neu
Nur 30 % der Geduldeten haben Bleiberecht erhalten
27.11.2008 * Nach einer Berechnung des Hessischen Flüchtlingsrats (Timmo Scherrenberg) haben bis zum 30.09.2008 insgesamt 52.977 Personen in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach einer der beiden Bleiberechtsregelungen erhalten. Dies entspricht knapp 30% der Geduldeten zum Stand der Verabschiedung der IMK-Regelung im November 2006.
Es gibt immer noch etwa 110.000 Geduldete in Deutschland, 60% davon mit einer Aufenthaltsdauer von über sechs Jahren.
44% der Bleibeberechtigten haben bislang aber noch keine Arbeit gefunden. Dies hätte zur Folge, dass nächstes Jahr – am Stichtag 31.12.2009 – Probleme bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entstehen, falls diese Personen bis dahin ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können.
Schutz für Christen aus Afghanistan
25.11.2008 * Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (2. Instanz) hat in einem Urteil vom 18.09.2008 (8 UE 858/06.A) bestätigt, daß Afghanen, die zum Christentum übergetreten sind, hier in Deutschland ein Asylrecht erhalten können. Damit stärkt der Hessische VGH die generelle Argumentation, daß die aktuellen Umstände in Afghanistan nicht dazu geeignet sind, von einem Schutz für nicht-islamische Religionsgemeinschaften zu sprechen.
Aufenthaltserlaubnis für türkische Familie
19.11.2008 * In einem von RA Sprung betreuten Fall hat das Verwaltungsgericht Frankfurt mit mehreren Urteilen vom 11.11.2008 die Ausländerbehörde verpflichtet, für eine seit 1995 hier lebende türkische Familie eine Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung zu erteilen (juristisch formuliert "die Behörde verpflichtet, unter der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden"). Zuerst vertrat die Ausländerbehörde die Meinung, daß dies nicht möglich wäre, weil die Familie keinen Pass hat. Das Gericht ist aber unserer Argumentation gefolgt, daß die Familie hieran keine eigene Schuld trägt, da das türkische Konsulat den Paß nur deswegen nicht ausstellt, weil wiederum die deutsche Behörde ein bestimmtes Formularschreiben nicht ausstellte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Einbürgerung von Kosovo-Albanern –
Hinnahme von Mehrstaatigkeit
17.11.2008 * Einem Kosovo-Albaner ist es nicht zumutbar, sich aus der serbischen Staatsangehörigkeit entlassen zu lassen. Derzeit gilt dasselbe für die Entlassung aus der »kosovarischen Staatsangehörigkeit «, sollte diese erworben worden sein, weil hierzu Verfahren (noch) nicht zur Verfügung stehen. Im Übrigen äußert das Gericht Bedenken, ob die Inanspruchnahme von Kosovo-Albanern, die seit vielen Jahren im Ausland leben, als Angehörige des »Staates Kosovo« überhaupt völkerrechtskonform ist. Ausführungen auch dazu, dass »unzumutbare Entlassungsbedingungen« (§ 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StAG) nicht die Einleitung eines Entlassungsverfahrens voraussetzen, wenn ein solches Verfahren überhaupt verweigert wird. VGH Ba-Wü, U. v. 24.9.2008, 13 S 1812/07 (Quelle: ANA-ZAR, Heft 5/2008)
Duldung, Eheschliessung, Aufenthalt?
10.11.2008 * Ist jemand im Besitz einer Duldung und heiratet eine(n) Deutsche(n), dann muss eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, egal ob die Einreise erlaubt war oder nicht. Auch eine Rückkehr zur Durchführung eines Visumverfahrens ist nicht erforderlich. Hierauf hat erneut das OVG Nordrhein-Westfalen in einem Beschluß vom 16.09.2008 (19 B 871/08) hingewiesen. Behauptet die Ausländerbehörde das Gegenteil, sollte man sich dieses Recht notfalls vor Gericht erkämpfen.
Asyl für Iraner
10.11.2008 * In einem von RA Sprung vertretenen Fall hat das Verwaltungsgericht Gießen die Asylberechtigung für einen Iraner festgestellt (Urteil vom 30.10.2008). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In dem Fall ging es um die Gefährdung, die ein Iraner haben könnte, der innerhalb des Irans im sicherheitsrelevanten Bereich tätig war.
Widerruf des Asyl: Frist beachten!
04.11.2008 * Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge leitet momentan in vielen Fällen ein sogenanntes "Widerrufsverfahren" ein. Menschen, die oft seit zehn oder mehr Jahren als Asylberechtigte anerkannt sind und sich in die deutschen Lebensverhältnisse mit ihren Familien integriert haben, erhalten plötzlich einen Brief des Bundesamtes, in dem ihnen mitgeteilt wird, daß sich angeblich die "Verhältnisse in Ihrem Heimatland gebessert" hätten. Es handelt sich z.B. um Flüchtlinge aus Iran, Irak oder Türkei. WICHTIG: es ist dringend zu empfehlen, daß die Betroffenen die Frist von 1 Monat beachten, um zu diesem Brief des Bundesamtes Stellung zu nehmen.
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis auch bei Krankheit
26.10.2008 * Erneut hat ein Gericht bestätigt, daß eine unbefristete Aufenthaltserlaubis (=Niederlassungserlaubnis) erteilt werden muß, auch wenn der Ausländer erkrankt ist und somit nicht in der Lage ist, zu arbeiten ( = "den Lebensunterhalt sichern"). In dem Fall ging es darum, daß der betreffende Ausländer laut ärztlicher Bescheinigung "höchstens 3 - 6 Stunden leichte Arbeit" verrichten durfte, er hatte jedoch keine entsprechende Arbeitsstelle gefunden (Bayerischer VGH, Urteil vom 16.04.2008, Az. 19 B 07.336).
Ausländische Ehepartner von Deutschen: Staat verlangt, Sie dürfen sich nur in deutscher Sprache verlieben
19.10.2008 * Ende August 2007 trat ein Gesetz in Kraft, mit dem der Mißbrauch mit sogenannten "Scheinehen" (die nur zum Zweck der Aufenthaltserlaubnis geschlossen werden) und die Zwangsverheiratung minderjähriger Mädchen mit anschliessendem Zuzug nach Deutschland eingedämmt werden sollte. Das Gesetz will diesen Mißbrauch verhindern, indem es den Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen für den aus dem Ausland zuziehenden Ehepartner verlangt. Immer mehr stellt sich aber heraus, daß dieses Gesetz schikanierenden und diskriminierenden Charakter hat. Denn es trifft auch die guten Ehen: ein Deutscher verliebt sich im Ausland in eine Ausländerin - man lernt sich auf Englisch, Spanisch oder Russisch kennen. Man heiratet. Bevor aber der Ehepartner nach Deutschland ziehen darf, soll er nun - oft unter grossen Schikanen - nachweisen, daß er genügend Deutsch kann. In der Praxis bedeutet dies nach den Erfahrungen dieser Kanzlei eine nicht mehr zumutbare Verzögerung, in Einzelfällen auch Verhinderung der Einreise um 6 bis 12 Monate oder gar mehr. Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese Diskriminierung jetzt in folgenden Formulierungen festgezurrt (Urteil vom 23.07.2008, Az. 15 V 3.08):
"Eine Verständigung auf einfache Art in deutscher Sprache setzt mindestens voraus, dass der Ausländer Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden und entsprechende Sätze Anderer mit geläufigen Alltagsbegriffen mehr als nur selten verstehen kann...Jedoch sind aktive und passive mündliche Kenntnisse des Deutschen nicht ausreichend. Vielmehr muss der Kläger auch Kenntnisse der deutschen Schriftsprache vorweisen. Hierzu gehört jedenfalls, dass der nachziehende Ausländer deutsche Texte lesen kann. Ob darüber hinaus verlangt werden kann, dass der nachziehende Ausländer auf Deutsch schreiben kann, ist vorliegend nicht zu entscheiden."
Mit anderen Worten: "einfache deutsche Sprachkenntnisse" sollen nach den Worten der Berliner Richter jetzt auch noch bedeuten: nicht nur gute Sätze sprechen, sondern auch deutsche Texte lesen können. An dieser Stelle schiessen die Richter über das Ziel hinaus. Denn es ist nicht einzusehen, warum bei einer echten Ehe der ausländische Ehepartner sich nicht auf Englisch, Russisch usw. verlieben und das korrekte richterlich geforderte Deutsch gemeinsam mit seinem Ehepartner in Deutschland lernen darf!
Die Berliner Richter gehen hier offenbar vom Mißbrauch aus und nicht von der echten Ehe. Bei Mißbrauch der Ehe nur für Aufenthaltszwecke soll in der Tat kein Zuzug nach Deutschland stattfinden, dieser Meinung sind wohl alle. Aber warum soll der Staat bzw. ein Richter verlangen dürfen, daß bei einer echten Ehe (zwei Menschen lieben sich und wollen auf Dauer die Ehe eingehen) der Ausländer zuerst mal richtig lesen soll, bevor er zu seinem geliebten Ehepartner umziehen darf? Wie soll man dies anders nennen als Diskriminierung und Schikane des Staates gegenüber echten Ehen?
Die Kanzlei RA Sprung ist der Meinung, daß diese Frage ggf. bis zum Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden sollte.
Iraner erhält Asyl
11.10.2008 * In einem von RA Sprung vertreteten Fall hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einem hier seit längerem lebenden Iraner den Flüchtlingsschutz nach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz gewährt. Der Iraner war während seines Aufenthaltes in Deutschland vom Islam zum Christentum konvertiert und innerhalb seiner Kirchengemeinde sehr aktiv.
Frankfurt: 2 Richter, 2 Meinungen
27.09.2008 * In zwei von RA Sprung vertretenen, identischen Fällen hat das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. zwei gegenteilige Meinungen vertreten. Beide Richter sind in der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts. Es geht jeweils um die Frage, ob es Iranern, deren Asylanträge abgelehnt wurden, zumutbar sein soll, zur Beschaffung eines iranischen Reisepasses beim iranischen Konsulat eine Erklärung abzugeben "Ich reise freiwillig in den Iran zurück". Nach unserer Auffassung entspricht diese Erklärung nicht der Wahrheit, weil der Iraner ja nicht in den Iran zurückkehren will; die deutsche Rechtsordnung darf eine Lüge nicht zwangsweise durchsetzen wollen. Im Januar 2008 entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt positiv; im August 2008 negativ. In beiden Verfahren ist Berufung eingelegt.
Amtsgericht: Strafsache gegen Iraner eingestellt
25.09.2008 * In einem von RA Sprung vertretenen Fall hat das Amtsgericht Marburg das Strafverfahren gegen einen Iraner am 22.09.2008 eingestellt. Dem Iraner war von der Staatsanwaltschaft und der Ausländerbehörde vorgeworfen worden, dass er sich nach dem Ausländergesetz (§ 48 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz) strafbar gemacht hätte, weil er nach seiner Asylablehnung sich in Deutschland ohne einen iranischen Pass aufhält. Nach unserer Meinung ist es jedoch einem Iraner, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, nicht zumutbar, im iranischen Konsulat zu unterschreiben, daß er "freiwillig" in den Iran zurückkehrt (diese sogenannte "Freiwilligkeitserklärung" wird zur Ausstellung eines Passes bzw. Rückreisepapiers verlangt).
Europagericht: jugendliche Vorbestrafte nicht so leicht ausweisen
18.09.2008 * Mit Urteil vom 23.06.2008 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Möglichkeit stark eingeschränkt, dass Jugendliche und junge Erwachsene, die im Gastland aufgewachsen sind und sich strafbar gemacht haben, abgeschoben (ausgewiesen) werden. Dieser Personenkreis geniesst also nach diesem Urteil einen besseren Schutz vor Abschiebung. Aktenzeichen EUGMR 1638/03 - Maslov gg. Österreich
Keine Abschiebung (Überstellung) nach Griechenland
16.09.2008 * Normalerweise darf nur derjenige Flüchtling in Deutschland einen Asylantrag stellen, der auf direktem Weg (also nicht auf dem Landweg über ein Nachbarland) eingereist ist = theoretisch also nur derjenige, der mit dem Flugzeug von ausserhalb der EU gekommen ist. Kommt man über ein EU-Land nach Deutschland, wird man in das erste EU-Land zurückgeschickt ("überstellt"), in das man einreiste; dieses erste EU-Land ist dann für das Asylverfahren zuständig. Nun haben in den letzten Monaten zahlreiche Verwaltungsgerichte entschieden,daß eine Überstellung nach Griechenland rechtswidrig ist: dort wird nach den jüngsten Berichten keine Garantie für ein faires Asylverfahren gegeben.
Bundesverwaltungsgericht: Zulassung der Revision bei Altfallregelung
12.09.2008 * In vier von RA Sprung vertretenen Fällen hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 27.08.2008 und 01.09.2008 wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die vier negativen Entscheidungen der 2. Instanz (Hessischer Verwaltungsgerichtshof) aufgehoben und die Revision zugelassen. In den Fällen geht es um eine juristische Spezialität: "vermittelt die Soll-Vorschrift des § 104a Abs. 1 AufenthG einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 AufenthG?"
Eine rechtlich komplizierte Angelegenheit - die man in einfachen Worten vielleicht so zusammenfassen kann: Jemand kommt vor 01.07.2001 (mit Kindern) oder vor 01.07.1999 (alleinstehend) nach Deutschland und stellt einen Asylantrag; der Asylantrag wird als offensichtlich unbegründet abgelehnt; seitdem lebt man mit Duldung in Deutschland und könnte eigentlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG erhalten - wenn nicht die Spezialnorm des § 10 des Aufenthaltsgesetzes wäre, die verbietet, daß man vor Ausreise eine Aufenthaltserlaubnis erhält, sofern der Asylantrag seinerzeit als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht muß nun klären, ob der Gesetzgeber mit der Einführung der Altfallregelung auch jenen Personenkreis begünstigen wollte, dessen Asylantrag nicht nur "einfach abgelehnt", sondern "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wurde. Die vier Revisionsverfahren haben das Aktenzeichen BVerwG 1 C 20.08 bis 1 C 23.08.
Europagericht: keine Deutschkenntnisse von Ehepartnern erforderlich, Aufenthaltserlaubnis auch bei illegaler Einreise
09.09.2008 * In einem durchaus sensationellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof am 25.07.2008 entschieden, daß Familienangehörige von Unionsbürgern viel freizügiger einreisen dürfen als es bisher nach der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis in Deutschland der Fall ist. In dem konkreten Fall ging es zwar um irische Staatsbürger, das Urteil hat aber Wirkung auch für den deutschen Rechtskreis. Nach dem Urteil muss Ehepartnern von Unionsbürgern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, auch wenn sie illegal eingereist sind; die Anforderung, vor Einreise genügend Deutschkenntnisse vorzuweisen, ist europarechtswidrig; die Familienangehörigen müssen vorher nicht in einem EU-Land zusammengelebt haben; wo und wann sie geheiratet haben, ist nicht relevant. Dieses Urteil ist auch in Deutschland zu beachten. Allerdings nur mit folgender Einschränkung: profitieren kann man von dem Urteil nur, wenn der Ehepartner, der EU-Bürger ist, in ein anderes EU-Land umzieht und dann der Ehepartner, der kein EU-Bürger ist, in dieses andere EU-Land mit umziehen will.
Asyl für Jehovs Zeugen
01.09.2008 * In einem von RA Sprung vertretenen Fall hat das Verwaltungsgericht Meiningen mit Urteil vom 14.08.2008 die Flüchtlingseigenschaft für ein aus Syrien stammendes Mitglied der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen festgestellt. In dem Urteil wird u.a. ausgeführt, dass es zum unveräusserlichen Wesenskern der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen gehört, den Glauben aktiv zu missionieren, und daß es aus diesem Grunde zu befürchten sei, daß die aktive Mission in Syrien staatliche Sanktionen zur Folge hätte. Das VG Meiningen hat sich in dem Urteil auch ausführlich mit den Folgen der jüngsten europarechtlichen Richtlinien auf Asylfälle in Deutschland befasst.
21.12.2008 * Die Kanzlei RA Sprung weist auf folgendes neues Gesetz hin, das am 1. Januar 2009 in Kraft tritt: Ausländer mit Duldung, die eine qualifizierte Berufsausbildung besitzen und als Fachkraft seit mindestens 3 Jahren beschäftigt sind, können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Falls die Ausbildung in Deutschland abgeschlossen ist, kann man auch ohne die 3 Jahre Beschäftigung bereits jetzt eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Nähere Informationen über unsere Online-Beratung persönlich von Rechtsanwalt Sprung.
Abschiebung nach 18 Jahren: VGH sagt nein
31.08.2008 * In einem von RA Sprung vertretenen Fall hat die 2. Instanz (VGH Baden-Württemberg) durch einen Beschluß vom 21.08.2008 vorläufig (d.h. in einem vorläufigen Eilverfahren) im Rahmen eines Vergleichsvorschlags folgende Meinung vertreten: eine seit 1990 hier lebende, jetzt 23jährige Mutter aus dem Kosovo, deren Kind hier geboren ist, war von der Ausländerbehörde ausgewiesen worden, weil sie sich strafbar gemacht hatte. Hiergegen hatten wir Beschwerde eingelegt mit dem Argument, dass die Frau die überwiegende Zeit ihres Lebens in Deutschland verbrachte und die Vorstrafe nicht so gewichtig ist, dass deswegen eine Abschiebung in ein ihr unbekanntes Land gerechtfertigt sei. Die schützenswerten Belange aus Art. 8 der Europischen Menschenrechtskonvention seien zu berücksichtigen. Die Frau darf jetzt erst einmal hier bleiben, bis die Ausländerbehörde neu entschieden hat.
Togo: Keine Abschiebung bei schwerer Krankheit
26.08.2008 * In einem von RA Sprung vertretenen Fall hat das Verwaltungsgericht Gießen durch Urteil vom 13.08.2008 entschieden, daß ein an Epilepsie erkrankter Mann aus Togo nicht abgeschoben werden darf. Es gibt für ihn keine Sicherheit, daß er die lebensnotwendigen Medikamente, die er täglich benötigt, in Togo erhält oder finanzieren kann. Dies führt zu einem Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 7 Aufenthaltsgesetz.
Aufenthaltserlaubnis für ausländische Mutter eines deutschen Kindes
19.08.2008 * Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit einem Beschluß vom 06.05.2008 (3 N 246/06) entschieden: die Klägerin dieses Verfahrens ist eine mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratete Ausländerin. Ihr während der Ehe geborenes Kind stammt biologisch nicht vom Ehemann ab. Das OVG betont, dass er trotzdem als Vater gilt, so dass das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG an die Mutter kann nicht der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden.
Sozialleistungen für Asylbewerber auch bei "Rechtsmissbrauch"
13.08.2008 * Das Bundessozialgericht hat seine bisherige Praxis geändert. In einer Entscheidung vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R und B 8 AY 8/07 R hält das BSG an seiner Rechtsprechung vom 08.02.2007 nicht fest; vielmehr geht das Gericht nunmehr davon aus, dass es für den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs i. S. v. § 2 Abs. 1 AsylbLG nicht genügt, dass die betroffenen Ausländer nicht freiwillig aus Deutschland ausreisen. Insbesondere liegt eine rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer nach der Entscheidung des BSG vom 17.06.2008 B 8/9b AY 1/07 R dann nicht vor, wenn ein Ausländer auch ohne Vernichtung seiner Passpapiere in der gesamten Zeit seines Aufenthalts in Deutschland nicht hätte abgeschoben werden können. Vielmehr bedarf es für eine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Selbstbeeinflussung der Dauer des Aufenthalts durch ein über das Verbleiben in Deutschland hinausgehendes sozialwidriges Verhalten (BSG vom 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R)
Türke: Duldung nach 8 Jahren illegal
02.08.2008* In einem von RA Sprung betreuten Fall erhielt ein türkischer Staatsangehöriger, der seit vielen Jahren illegal in Deutschland lebt, eine Duldung. Der Mann hat ein gemeinsames Kind mit einer Türkin. Ob jetzt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wird jetzt erst noch entschieden.
Türkische Studenten oder Au-Pair: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis jetzt möglich
31.07.2008 * Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 24.01.2008 (Rechtssache C-294/06) entschieden, daß türkische Staatsangehörige, denen die Einreise als Student oder Au-Pair gestattet wurde, auch nach Ende dieses Einreisezweckes die "Arbeitnehmer-Eigenschaft nicht genommen werden kann", mit anderen Worten also einen Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis haben. Im Bundesland Hessen zum Beispiel ist dies jetzt durch einen Erlaß des Hessischen Innenministeriums vom 30.07.2008 eindeutig geklärt.
Goldmünzen-Fall: RA Sprung legt Berufung ein
26.07.2008 * Am 14. Juni hatten wir berichtet, daß in einem von RA Sprung vertretenen Fall ein deutsches Amtsgericht einen in Deutschland lebenden Iraner verurteilte, aufgrund eines in Teheran geschlossenen islamischen Ehevertrages nach islamischem Recht der geschiedenen Ehefrau 50 Goldmünzen (iranische Nationalmünzen) zu zahlen. Dem Gegenargument, ein islamischer Ehevertrag sei in Deutschland nicht anwendbar und die Zahlung der Goldmünzen sei nur pro forma vereinbart wurden, ist das Gericht nicht gefolgt.
Heute hat RA Sprung namens der iranischen Frau Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt. Hintergrund ist, daß in dem Urteil vom Juni der Frau zwar die 50 Goldmünzen zugesprochen wurden - im Ehevertrag waren aber 200 Goldmünzen als Brautgeschenk (Morgengabe) vereinbart. Die restlichen 150 Goldmünzen wurden ihr vom Amtsgericht verweigert, weil angeblich der iranische Ehemann ein Recht darauf hätte, so gestellt zu werden, als wäre ein Zugewinn nach deutschem Recht auszurechnen. Hierüber muss nun das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden.
Afghanische Hindus: Revision gegen Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen
26.07.2008 * RA Sprung legt Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vom Juni 2008 ein.
Das OVG hatte im Juni grundsätzlich entschieden, daß den in Afghanistan lebenden Hindus keine religiöse Verfolgung drohe. Obwohl dem OVG zahlreiche Berichte vorgelegt wurden, wonach die wenigen in Afghanistan noch lebenden Hindus von der Regierung Karsai nicht geschützt werden, sie ihre religiösen Riten nicht ausüben können und sie durch islamisches Recht diskriminiert werden, war das OVG der Auffassung, daß ein Ehepaar, welches 2002 nach Deutschland geflohen war, ohne Probleme nach Afghanistan zurückkehren könne. Hiergegen wird sich ein Antrag auf Zulassung der Revision von RA Sprung wenden, der von den Hindu-Tempelgemeinden in Nordrhein-Westfalen unterstützt wird.
Verbesserungen für junge Ausländer mit Duldung
24.07.2008 * Die Bundesregierung hat ein Aktionsprogramm beschlossen, damit der Mangel an Fachkräften behoben wird. Darin enthalten sind auch Verbesserungen für junge Ausländer, die nur eine Duldung haben. Der Originaltext des Aktionsprogramms für junge Geduldete lautet:
„Deutschland wird vor allem die Potenziale derjenigen jungen Ausländer und Ausländerinnen nutzen, die durch Integration im Inland mit der deutschen Kultur vertraut sind und hier ihre Ausbildung absolvieren ("Bildungsinländer/innen"). Häufig haben sie jedoch wegen des Aufenthaltsstatus der Eltern keine Aufenthaltsperspektive; sowohl die Bleiberechtsregelung der IMK vom 17. November 2006 als auch die gesetzliche Altfallregelung in §§ 104a, 104b AufenthG stellen für die Erlangung eines sicheren Aufenthaltsstatus für zahlreiche, insbesondere jüngere Geduldete insoweit hohe Hürden auf. Auch beruflich gut qualifizierte Geduldete, die ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und Geduldete, die sich aufgrund ihrer bereits im Herkunftsland erworbenen Qualifikationen am Arbeitsmarkt bewährt haben, können einen Beitrag zur langfristigen Deckung des Fachkräftebedarfs leisten. Für junge geduldete "Bildungsinländer/innen" und beruflich gut qualifizierte Geduldete, die über eine verbindliche Einstellungszusage oder bereits über ein entsprechendes Arbeitsverhältnis verfügen, werden folgende Verbesserungen eingeführt:
• Junge Geduldete, die sich noch keine vier Jahre im Bundesgebiet aufhalten und deshalb nach den allgemeinen Regelungen noch keinen gleichrangigen Arbeitsmarktzugang besitzen, erhalten erleichterten Zugang zu einer Ausbildung. Eine Veränderung des Status als Geduldete ist hiermit während der Ausbildung noch nicht verbunden.
• Geduldete, die gut integriert sind und erfolgreich in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert haben, erhalten einen sicheren Aufenthaltsstatus
(Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung).
• Geduldete Hochschulabsolventen und -absolventinnen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist, und die zwei Jahre lang durchgängig in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben, und geduldete Fachkräfte, die zwei Jahre lang durchgängig in einer Beschäftigung tätig waren, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung voraussetzt, erhalten einen sicheren Aufenthaltstatus (Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung).
Die Umsetzung des ersten Punktes erfolgt durch Ministerverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates. Die anderen beiden Vorschläge werden durch Änderung des Aufenthaltsgesetzes realisiert. Hierzu wird im 4. Abschnitt "zum Zwecke der Erwerbstätigkeit" eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete eingeführt. Für die qualifizierten Geduldeten finden grundsätzlich die gleichen Ausschlusskriterien Anwendung, die heute bereits in der Altfallregelung des § 104a Abs. 1 AufenthG vorgesehen sind.
VG Minden stoppt Abschiebung eines Iraners
19.07.2008 * In einem von RA Sprung betreuten Fall hat das Verwaltungsgericht Minden mit Beschluß vom 16.07.2008 die bevorstehende Abschiebung eines Iraners gestoppt. Der Flüchtling war vor kurzem eingereist. Er gab an, er sei als Christ im Iran religiös verfolgt. Das Bundesamt für Flüchtlinge hatte ihm nicht geglaubt. Das Gericht will ihn nun zuerst persönlich anhören.
VG Wiesbaden lehnt Asyl-Widerruf ab
15.07.2008 * Mit Urteil vom 15.07.2008 hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem von RA Sprung betreuten Fall einen Widerruf abgelehnt, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei einer Iranerin, die seit 1992 in Deutschland lebt und anerkannt war, verfügt hatte. Damit ist der Widerruf aufgehoben, also das seit 1992 bestehende Asyl bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Abschiebungsschutz für Vater eines ungeborenen Kindes
12.07.2008 * In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt durch Beschluß vom 15.04.2008 (Az.2 M 84/08) entschieden, daß bei einer Risikoschwangerschaft der Vater des noch ungeborenen Kindes Abschiebungsschutz erhält, auch wenn die Vaterschaftsanerkennung noch nicht wirksam ist.
Einbürgerungstest: ab 1. September 33 Fragen
09.07.2008 * Ab 1. September muß man vor der Einbürgerung einen Test bestehen. Das geht so: im Internet sind vom Bundesinnenministerium insgesamt 310 Fragen veröffentlicht. Nach dem Zufallsprinzip werden hieraus 33 Fragen ausgewählt; von diesen 33 Fragen muß der Einbürgerungsbewerber 17 Fragen richtig beantworten. Alle 310 Fragen nebst Antworten finden Sie hier.
Asyl: 37.000 Widerrufsverfahren seit 2007
06.07.2008 * Seit Januar 2007 bis Ende März 2008 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ca. 37.000 Widerrufsverfahren bei teils seit über 10 - 15 Jahren anerkannten Flüchtlingen eingeleitet. Dies ergibt sich aus einem Vortrag von Norbert Trosein (UNHCR Berlin) bei den Hohenheimer Tagen zum Asylrecht. Besonders betroffen sind anerkannte Flüchtlinge aus der Türkei, dem Iran und Afghanistan. Betroffenen ist zu raten, gegen die Widerrufs-Bescheide sofort Klage beim Verwaltungsgericht einzulegen. Interessant: würde die Bundesregierung als verantwortlicher Dienstherr des Bundesamtes entscheiden, daß die hier anerkannten Flüchtlinge in Ruhe in Deutschland weiterleben dürfen, müsste sich das Bundesamt an eine solche Weisung halten. Daraus kann man den Schluß ziehen, daß die hohe Zahl der Widerrufe politisch gewollt ist. Kritiker meinen, man solle die Behörde umbenennen in "Bundesamt gegen Migration und Flüchtlinge".
Kinder aus 1. Ehe dürfen auch bei Sozialhilfe einreisen
04.07.2008 * Möglicherweise dürfen Kinder aus 1. Ehe, die zu der in Deutschland lebenden Mutter ziehen wollen, die in 2. Ehe mit einem Deutschen zusammenlebt und Sozialhilfe bezieht, einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 09.05.2008 entschieden (Az. 2 M 17.08). Bisher galt, daß hierzu der Lebensunterhalt gesichert sein, also kein Sozialhilfebezug vorliegen soll.
Visum für Geburt in Deutschland
29.06.2008 * In zwei von RA Sprung betreuten Fällen wurden für die ausländische Ehefrau und die ausländische Partnerin jeweils eines deutschen Mannes, ein Visum erteilt, weil die Geburt des gemeinsamen Kindes kurz bevorsteht. Es handelt sich hierbei um Einzelfall-Entscheidungen der deutschen Botschaft bzw. des Auswärtigen Amtes mit Blick darauf, daß die Partner wünschten, daß die Geburt des gemeinsamen Kindes in Deutschland stattfinden soll und im übrigen auch alle sonstigen Voraussetzungen für den Zuzug nach Deutschland vorlagen bzw. die Eheschließung in Deutschland vorbereitet war. Dem Auswärtigen Amt bzw. der Botschaft ist für diese positiven Entscheidungen zu danken, auch den beteiligten Ausländerbehörden in Deutschland. An diesen Fällen zeigt sich jedoch eine Gesetzeslücke: es ist nicht einzusehen, warum in seriösen Fällen, in denen eine im Ausland lebende Nicht-EU-Bürgerin in Kürze ein gemeinsames Kind mit einem deutschen Mann zur Welt bringt, nicht ein gesetzlicher Anspruch auf Visum-Erteilung zur Durchführung der Geburt in Deutschland bestehen soll.
Asyl für iranische Baha'i
25.06.2008 * In einem von RA Sprung vertretenen Fall hat das Verwaltungsgericht Meiningen mit einem Urteil vom 11.06.2008 die Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für eine iranische Familie festgestellt, die der Baha'i-Religion angehört. Das Gericht vertritt die Auffassung, daß wegen der Diskriminierung und religiösen Verfolgung, die die Baha'i im Iran erleiden, für diese Familie der Flüchtlingsschutz zu gewähren ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anspruch auf Kindergeld bei Altfallregelung
21.06.2008 * Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG oder § 23 Abs. 1 AufenthG haben (Bleiberecht- oder Altfallregelung), können für ihre Kinder den Anspruch auf Kindergeld geltend machen. Dies ergibt sich aus § 62 EStG (Einkommensteuergesetz) in Verbindung mit einer neuen Weisung des Bundeszentralamtes für Steuern vom 26.05.2008.
Neue EU-Richtlinie zur Abschiebung
19.06.2008 * Das Europäische Parlament hat am 18.06.2008 eine neue EU-Richtlinie zur Abschiebung verabschiedet. Die Haftzeit beträgt maximal sechs Monate, kann jedoch auf bis zu 18 Monate verlängert werden, sollte der Betroffene nicht kooperieren oder sollte es zu Verzögerungen bei der Übermittlung der erforderlichen Unterlagen durch Drittstaaten kommen. In Deutschland gilt schon heute diese Höchstdauer. Grundsätzlich gilt, dass nur in sichere Länder abgeschoben werden darf. Kein Flüchtling darf zurück in ein Land geschickt werden, in dem sein Leben in Gefahr sein könnte. Rat und Parlament werden dazu gemeinsam eine Liste erstellen, welche Länder als sichere Länder gelten. In der Richtlinie ist ein fünfjähriges Wiedereinreiseverbot vorgesehen, falls keine Frist für eine freiwillige Ausreise eingeräumt wurde oder falls der Rückkehrverpflichtung nicht nachgekommen wurde. Die fünfjährige Frist kann verlängert werden, wenn der Betroffene eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit darstellt.
Vaterschaftsanerkennung unter falschem Namen wirksam
18.06.2008 * Das OVG Hamburg hat in einem Beschluß vom 06.03.2008 entschieden, daß eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung nicht deswegen unwirksam sind, weil die Identität des Erklärenden nicht feststeht (oft der Fall, wenn der leibliche Vater nur eine Duldung hat); entscheidend sei allein, wenn die "Erklärungsperson" als solche unabhängig von ihren Personalien feststeht.
Deutsches Gericht verurteilt Iraner zur Zahlung von 50 Goldmünzen an Ex-Frau
14.06.2008 * In einem von RA Sprung vertretenen Fall hat ein deutsches Amtsgericht einen in Deutschland lebenden Iraner verurteilt, aufgrund eines in Teheran geschlossenen islamischen Ehevertrages nach islamischem Recht der geschiedenen Ehefrau 50 Goldmünzen (iranische Nationalmünzen) zu zahlen. Dem Gegenargument, ein islamischer Ehevertrag sei in Deutschland nicht anwendbar und die Zahlung der Goldmünzen sei nur pro forma vereinbart wurden, ist das Gericht nicht gefolgt.
Asyl: immer öfter wird Asyl widerrufen
13.06.2008 * In letzter Zeit wird verstärkt beobachtet, daß das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Asyl von Flüchtlingen widerruft. Für die Betroffenen ist dies ein großer Schock. Teils leben sie seit über zehn oder 15 Jahren oder noch länger in Deutschland, mit Aufenhaltserlaubnis und Asylberechtigung, plötzlich kommt ein Schreiben des Bundesamtes mit dem Inhalt, daß im Heimatland jetzt alles besser sei und der Asylstatus daher zurückgenommen wird. Davon betroffen sind zur Zeit vor allem Flüchtlinge aus dem Irak und dem Iran. Fachleute sind sich einig, daß die europäischen Asyl-Richtlinien sowie die Flüchtlingsbestimmungen der UN und der Genfer Konvention dies eigentlich nicht zulassen. Verantwortlich für diese Politik ist letztlich die Bundesregierung, da das Bundesamt als Bundesbehörde unmittelbar der Weisung des Bundesinnenministers untersteht. Dringend zu raten ist, in jedem Fall gegen den Widerruf zu widersprechen, also rechtzeitig Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.
Neuer Einbürgerungstest ab 1. September?
11.06.2008 * Ab dem 1. September muss jeder Einbürgerungswillige in Deutschland den neuen Einbürgerungstest bestehen. Er soll 25 Euro kosten und ist beliebig wiederholbar. Von 310 Fragen muss jeder Kandidat 33 beantworten, bestanden hat er mit mindestens 17 richtigen Kreuzen. Politisch ist die Einführung dieses Tests zur Zeit umstritten.
Asyl-Widerruf: Bundesverwaltungsgericht legt Fragen dem Europäischen Gerichtshof vor
08.06.2008 * Mit einem Beschluß vom 07.02.2008 (10 C 33.07) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) im Zusammenhang mit dem Widerruf des Asyls einen Katalog von Fragen dem Europischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Es geht dabei um schwierige juristische Probleme; vereinfacht gesagt, will das BVG klären lassen, welche Konsquenzen europäische Asyl-Richtlinien (die seit kurzem in Kraft sind) auf das deutsche Asyl-Recht haben. Diese europäischen Richtlinien sind dem Wortlaut nach für die Flüchtlinge günstiger als die teils sehr restriktive deutsche Asyl-Rechtsprechung. Hinweis: dieser sogenannte "Vorlagebeschluß" des BVG kann in Fällen des Asyl-Widerrufs, die zur Zeit noch nicht entschieden sind, zur Aussetzung des Verfahrens führen; dies sollte vom beteiligten Rechtsanwalt jeweils geprüft und ggf. beantragt werden.
Altfall-Anträge bis 1. Juli stellen
06.06.2008 * Anträge auf Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung (§ 104a AufenthG) sollte man bis zum 01.07.2008 stellen. Zwar fehlt ein ausdrücklicher Hinweis im Gesetz, jedoch geht man allgemein davon aus, daß Ausländerbehörden die Anträge nur noch bis zum 1.7. annehmen, da bis dahin auch der Sprachnachweis vorzulegen ist.
Aufenthaltserlaubnis für neun Familienmitglieder nach 16 Jahren
03.06.2008 * In einem von RA Sprung betreuten Fall hat eine Ausländerbehörde einer 9köpfigen kurdischen Familie aus dem Libanon, die seit 1992 geduldet in Deutschland leben, eine Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung erteilt. Der zuständigen Ausländerbehörde, die den Fall sorgfältig prüfte, ist hierfür ausdrücklich zu danken. Die gesamte Familie konnte sehr gute Integrationsleistungen sowie eigenständige Beschäftigung (eigene Sicherung des Lebensunterhalts durch Arbeit) nachweisen.
Vorläufiger Abschiebungsschutz für syrischen Aktivisten
03.06.2008 * In einem von RA Sprung betreuten Fall hat das Verwaltungsgericht Mainz durch Beschluß vom 21.05.2008 einen vorläufigen Abschiebungsschutz zugunsten eines syrischen Asylbewerbers beschlossen. Es sei nicht ausgeschlossen, daß der syrische Aktivist, der regimekritische Artikel gegen die syrische Politik im Internet veröffentlicht, bei einer Rückkehr nach Syrien verfolgt würde.
Auch nur kurzfristige Festnahme (Gewahrsam) eines Ausländers durch Polizei oder Ausländerbehörde rechtswidrig, wenn nicht vorher ein Richterbeschluß eingeholt wurde
01.06.2008 * Erneut hat das Bundesverfassungsgericht eine gängige Praxis von Ausländerbehörden sowie zahlreiche entsprechend falsche Gerichtsbeschlüsse von Amts- und Landgerichten im Rahmen eines Einzelfalles beanstandet: es geht darum, ob ein Ausländer, der abgeschoben werden soll, ohne vorher eingeholten Richterbeschluß auch nur für wenige Stunden "in Gewahrsam" genommen werden darf. Egal ob nach Polizeirecht oder nach dem Freiheitsentziehungsgesetz, das Bundesverfassungsgericht erklärt diese Praxis erneut für rechtswidrig (Beschluß vom 01.04.2008; 2 BvR 1925/04; Quelle: asyl.net) Sachbearbeiter von Ausländerbehörden, die in Kenntnis dieser Rechtsprechung einen Ausländer festhalten, ohne daß vorher ein Richterbeschluß eingeholt wurde, können sich eventuell strafbar machen.
32 % weniger Visa für Ehepartner
17.05.2008 * Die "Frankfurter Rundschau" berichtet in ihrer heutigen Ausgabe: wegen der Regelung, daß im Ausland lebende Ehepartner von Deutschen oder Ausländern zuerst Deutschkenntnisse nachweisen müssen, bevor sie einreisen dürfen (wir berichteten), kam es im 1. Quartal 2008 zu 32% weniger Visa-Erteilungen durch die deutschen Botschaften weltweit. Das neue Gesetz ist bei den betroffenen Familien höchst umstritten, es wird als Schikane erlebt. Betroffen sind nicht nur zahlreiche türkische Familien, sondern auch Deutsche, die ihren Ehepartner im Ausland z.B. auf Englisch kennenlernten. Tipp: notfalls Rechtsmittel einlegen, wenn z.B. vor Ort kein Sprachnachweis in angemessener Zeit möglich ist oder Ausnahmebestimmungen greifen.
Dauer-Aufenthalt für Studenten und Au-Pair
15.05.2008 * Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24.01.2008 können Studenten oder Au-Pair ihren EU-Aufenthalt verfestigen, sodaß sie nicht mehr ausreisen müssen. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Flüchtlingsamt muß unrichtige Angaben beweisen
14.05.2008 * Eine für viele Asylverfahren wichtige Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart getroffen: "1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen unrichtiger Angaben i. S. d. § 73 Abs. 2 AsylVfG.
2. Die in Auskünften des Auswärtigen Amtes vielfach verwendete Formulierung ’es kann nicht bestätigt werden’ bedeutet nicht, dass das Gegenteil erwiesen ist." (Amtliche Leitsätze)
VG Stuttgart, Urteil vom 8.10.2007 - A 11 K 300/07
Keine Haft im Asylfolgeverfahren
06.05.2008 * In einem von RA Sprung vertretenen Fall hat es das Amtsgericht Frankfurt heute abgelehnt, einen Ausländer nur deswegen in Haft zu nehmen, weil dieser sich unerlaubt außerhalb des ihm im Asylverfahren zugewiesenen Bezirks aufhielt. Die Ausländerbehörde wollte ihn wegen mehrfachen Verstosses gegen das Asylverfahrensgesetz inhaftieren lassen.
Keine Abschiebungshaft bei Asylantrag im EU-Ausland
05.05.2008 * Ein interessantes Urteil: wer erstmals einen Asylantrag im EU-Ausland gestellt hat, kann in Deutschland nicht in Abschiebungshaft genommen werden (OLG Celle, Beschluß vom 06.02.2008, Az.22 W 16/06; Quelle: www.asyl.net)
Selbstmordgefahr bei Abschiebung
03.05.2008 * Droht bei einer Abschiebung eine Selbstmordgefahr (Suizidgefahr) des Ausländers, so ist die Ausländerbehörde verpflichtet, rechtzeitig vorher ein fachärztliches (!) Gutachten einzuholen. Hierzu genügt es, wenn der Ausländer ein normales ärztliches Attest vorlegt, das zwar nicht den hohen Anforderungen eines ausführlichen Gutachtens entspricht, welches aber ein hinreichendes Indiz für die Suizidgefahr darstellt. Lediglich eine ärztliche Begleitung während der Abschiebung genügt nicht, vielmehr muß vorher ein fachärztliches Gutachten durch die Ausländerbehörde von Amts wegen eingeholt werden (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluß vom 06.02.2008; 11 S 2439/08).
Kurzfristige Abschiebung rechtswidrig
02.05.2008 * In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die bei Ausländerbehörden weit verbreitete Praxis gerügt, ausreisepflichtige Ausländer nicht rechtzeitig auf eine bevorstehende Abschiebung hinzuweisen. Das Gericht entschied u.a.: "Es verstößt gegen die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG bzw. den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit, nach einer bereits mehrere Monate alten Abschiebungsankündigung gemäß § 60 a Abs. 4 Satz 4 AufenthG a. F. (hier: vom 20. August 2007) gegenüber einem sich bereits seit mehreren Jahren (hier: seit 2004) im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländer noch zwei Tage vor dem der Ausländerbehörde bekannten Abschiebetermin (15. Dezember 2007) erneut eine auflösend bedingte Duldung (’erlischt am Tage der benannten Ausreise’) für wenige darüber hinausgehende Tage (hier: bis zum 18. Dezember 2007) zu erteilen, ohne bei der Verlängerung der Duldung auf den konkreten Abschiebetermin hinzuweisen, mithin den Tag der Ausreise zu ’benennen’. Auch unabhängig von einer damals noch erforderlichen Abschiebungsankündigung und der damit nach Ablauf eines Monats ’jederzeit’ drohenden Abschiebung muss es einem sich seit längerem im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländer grundsätzlich ermöglicht werden, sich auch kurzfristig – vorliegend wären dafür sogar zwei Tage und damit grundsätzlich ausreichend Zeit gewesen – auf die nunmehr unmittelbar bevorstehende Abschiebung vorzubereiten und nicht stattdessen jeden Tag (hier: seit etwa Ende September 2007) auf ’gepackten Koffern’ zu sitzen und jederzeit bereit zu sein, abgeschoben zu werden." (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 14.12.2007, Az. 2 M 207/07, Quelle: www.asyl.net)
Abschiebungsschutz für Flüchtling
29.04.2008 * In einem von RA Sprung betreuten Fall hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d.W. in einem Urteil vom 21.04.2008 ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz für einen Flüchtling festgestellt, der sich im Internet kritisch über das Regime in seinem Heimatland äusserte.
Visum für Ehepartner? Vorher prüft der Staat die Liebe
27.04.2008 * Immer wieder kommt es zu grossen Diskussionen und Emotionen, wenn der im Ausland lebende Ehepartner kein Visum für Deutschland erhält. Dies trifft sowohl in Deutschland lebende Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, die im Ausland geheiratet haben und jetzt mit ihrem ausländischen Ehepartner in Deutschland leben wollen; als auch Deutsche (ob Mann oder Frau), die ihre(n) Ehepartner(in) oder Verlobte(n) im Ausland kennengelernt haben. Ähnlich ist es, wenn man noch nicht verheiratet ist, die im Ausland lebende Partnerin aber schwanger geworden ist. Wo liegen die Probleme? Zunächst gilt seit 28.08.2007, daß in der Regel die deutsche Botschaft für das Visum einen Deutschtest (Sprachnachweis) verlangt (auch für Ehepartner/Verlobte von Deutschen), was in der Praxis zu gravierenden Problemen und Protesten führt (wir berichteten). Viele Deutsche können verständlicherweise nicht verstehen, warum der Staat vorschreibt, in welcher Sprache man sich verlieben und zusammenleben darf bzw. warum der künftige Ehepartner Deutsch nicht erst in Deutschland lernen darf. Das zweite große Problem ist: darf der Staat kontrollieren, ob Sie es ernst mit Ihrem/Ihrer Ehegatte(n)/Verlobte(n) meinen? Die merkwürdige Antwort lautet: ja! Denn immer wieder kommt es zu sogenannten "Scheinehen": Ehen werden nur zum Schein geschlossen, damit der Ehegatte eine Aufenthaltserlaubnis erhält; nach 2 Jahren erfolgt die Scheidung. Um diesem Mißbrauch vorzubeugen, "prüft" die deutsche Botschaft stets, ob eine solche Scheinehe vorliegen könnte. Betroffen davon sind die echten Ehen, bei denen die Partner sich wirklich lieben und so schnell wie möglich zusammenleben wollen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat den Maßstab, mit dem diese Frage geprüft wird, wie folgt zusammengefasst: "...ist erforderlich, daß die Ehegatten in einer alle Lebensbereiche umfassenden, auf Dauer angelegten, durch enge Verbundenheit und gegenseitigen Beistand geprägten Beziehung zusammenleben wollen." (OVG Berlin, Urteil vom 30.08.2007, 3 V 62.06). Wie aber soll das nun überhaupt geprüft werden? In der Praxis bedeutet dies im Endeffekt nichts anderes, als daß Menschen über die Liebe anderer Menschen entscheiden wollen. 1. Stufe: Menschen (Beamte) in der deutschen Botschaft; 2. Stufe: Menschen (Richter) beim Verwaltungsgericht. 3. Stufe: Menschen (Richter) beim Oberverwaltungsgericht. Das erinnert sowohl bei den oft sehr intimen Fragen, die gestellt werden, als auch insgesamt an die Gewissensprüfung, die den Kriegsdienstverweigerern in den 60er und 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts abverlangt wurde. Das Dilemma könnte der Gesetzgeber lösen, z.B. indem diese Liebesprüfung entfällt, im Gegenzug aber ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehepartner nicht schon nach 2 Ehejahren, sondern vieleicht nach 4 oder 5 Ehejahren gewährt. Denn der Grund für die Liebesprüfung ist ja ausschließlich der Mißbrauch durch einige wenige; der Anreiz für den Mißbrauch würde aber größtenteils entfallen, wenn das eigenständige Aufenthaltsrecht nicht schon nach 2 Ehejahren, sondern viel später entstünde.
Gewalt in der Ehe: Frau erhält Aufenthalt
14.04.2008 * In einem von RA Sprung betreuten Fall hat das Verwaltungsgericht Darmstadt am 08.04.2008 in einem Eilbeschluß die Abschiebung einer Ausländerin gestoppt, die weniger als zwei Jahre in Deutschland verheiratet war, die aber innerhalb dieser kurzen Ehezeit Opfer von ehelicher Gewalt wurde. Die Ausländerin darf nun bis zur endgültigen Entscheidung in Deutschland bleiben; das Gericht hat angedeutet, daß vieles dafür spricht, daß ihr trotz kurzer Ehe ein eigenes Aufenthaltsrecht zusteht.
Ehegattennachzug: Botschaft muss Visumantrag entgegennehmen / Sprachnachweis evtl. nicht erforderlich
12.04.2008 * Neues zum Sprachnachweis für Ehegatten: 1) Die deutschen Konsulate und Botschaften wurden durch eine Dienstanweisung des Auswärtigen Amtes vom 15.10.2007 angewiesen, Visumanträge von Ehegatten auch dann anzunehmen, wenn der Sprachnachweis noch fehlt. 2) Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluß vom 16.01.2008 festgestellt, daß ein Sprachzertifikat des Goethe-Instituts nicht erforderlich ist, wenn feststeht, daß der ausländische Ehegatte genügend Deutsch spricht.
Bleiberecht – lange zurückliegende fehlende Mitwirkung eines äthiopischen Staatsangehörigen bei der Passbeschaffung kein Ausschlussgrund
04.04.2008 * Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in seinem Beschluss vom 12.02.2008 (Az: 18 B 230/08) festgestellt, dass in dem Fall eines äthiopischen Staatsangehörigen eine mangelnde Mitwirkung an der Passbeschaffung in den Jahren 1997 bis 1999 nicht ausreicht, um einen Ausschlussgrund für die Bleiberechtsregelung nach § 104a AufenthG darzustellen. Zudem sei in dem vorliegenden Fall ungeklärt, ob die fehlende Mitwirkung tatsächlich die Abschiebung verhindert habe.
Das OVG NRW erörtert die Anwendung des Ausschlussgrundes der Mitwirkungspflicht wie folgt: „Dem Wortlaut zufolge lassen sich unter § 104a Abs. 1 Sat 1 Nr. 4 AufenthG auch schlicht mangelnde selbstinitative Bemühungen um die Passbeschaffung fassen (…). Dabei einhält die Bestimmung keine zeitliche Vorgabe oder sonstige Anforderung, so dass dem Wortlaut der Vorschrift zufolge auch ein sehr lange zurückliegendes und/oder einmaliges Hinauszögern oder Behindern aufenthaltsbeendender Maßnahmen darunter fällt. Demgegenüber spricht Einiges für ein einschränkendes Verständnis dieser Bestimmung.“ Das Gericht führt hier die Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums an, in denen konkrete Beispiele genannt werden, wann die Mitwirkungspflicht nicht erfüllt ist. Dies sei der Fall, wenn der Betreffende Personaldokumente vernichtet oder unterdrückt habe oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Aufforderung nicht bei seiner Vertretung vorgesprochen habe. Der Erlass des Innenministeriums NRW fordert darüber hinaus eine wertende Gesamtbetrachtung des Falles und spricht von beharrlicher Weigerung bei der Mitwirkung zur Passbeschaffung. Diese liege in dem Fall nicht vor, weil der Betreffende sich im Jahr 2000 wieder bei seiner Botschaft um Pässe bemühte. (Quelle: Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen)
Illegale Mutter erhält Duldung
04.04.2008 * In einem von RA Sprung betreuten Fall erhielt eine seit längerem hier ohne Papiere lebende Ausländerin zunächst eine Duldung; es wird nun darum gehen, ob sie wegen der Geburt eines Kindes, dessen Vater Deutscher ist, auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten könnte.
Kosovo: Einbürgerung genehmigt
28.03.2008 * In einem von RA Sprung betreuten Fall erhielt jetzt ein Angehöriger der neuen Republik Kosovo die Einbürgerung, und zwar bei sogenannter "Hinnahme der Mehrstaatigkeit", also ohne daß er sich von der bisher zuständigen serbischen Regierung ausbürgern lassen musste. Argument: für Personen aus dem Kosovo ist es unzumutbar, sich an die serbische Botschaft wegen der Ausbürgerung zu wenden.
Asyl für Iraner
28.03.2008 * In einem von RA Sprung betreuten Fall wurde in dieser Woche vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der Flüchtlingsstatus nach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für Iraner positiv festgestellt. An dieser Stelle muß dem Bundesamt ein Lob ausgesprochen werden, denn durch diese Entscheidung wird deutlich, daß das Bundesamt durchaus auch im Einzelfall differenziert positiv entscheidet.
Abschiebung gestoppt
20.03.2008 * In einem von RA Sprung betreuten Fall hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen durch Beschluß vom 18.03.2008 in einem Eilverfahren die Abschiebung eines Ausländers gestoppt und sodann das Landgericht Ravensburg mit Beschluß vom 20.03.2008 die Entlassung aus der Abschiebehaft angeordnet. Der Ausländer war eigentlich ausreisepflichtig und hielt sich fast ein Jahr ohne Aufenthaltserlaubnis oder Duldung in Deutschland auf. Er ist leiblicher Vater eines deutschen Kindes und wird nun - obwohl die endgültige Entscheidung noch zu treffen ist - gute Chancen haben, in Deutschland bleiben zu können.
Neues Gesetz: Staat darf Vaterschaftsanerkennung anfechten
19.03.2008 * Am 1. Juni 2008 triit das neue "Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft" in Kraft. Damit dürfen staatliche Behörden die Vaterschaftsanerkennung für ein ausländisches Kind anfechten - auch rückwirkend! - , wenn der "Verdacht" besteht, daß durch die Vaterschaftsanerkennung eine Aufenthaltserlaubnis erlangt würde. Fachleute hatten während einer Anhörung im Deutschen Bundestag erhebliche Bedenken gegen diese Regelug geäussert.
Kosovo-Flüchtlinge dringend Altfall-Regelung prüfen!
18.03.2008 * Die Anwaltskanzlei RA Sprung weist dringend darauf hin, daß Flüchtlinge aus dem Kosovo, die von der Abschiebung bedroht sind (wir berichteten), nochmals prüfen sollten, ob eventuell ein Antrag nach der sogenannten "Altfallregelung" gestellt werden kann. Hierzu haben wir auf dieser Webseite in dem Bereich Bleiberecht / Altfallregelung besondere Hinweise gegeben. Zum Beispiel können unter Umständen Personen, die JETZT über 18 sind, aber als Minderjährige gemeinsam mit ihren Eltern eingereist sind, bei ansonsten guter Integrationsprognose einen Anspruch haben, obwohl sie vorbestraft sind.
67% der Irak-Flüchtlinge sind stark traumatisiert
18.03.2008 * Nach einem Bericht des Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen UNHCR vom 22.01.2008 leiden 67 Prozent der bei UNHCR in Syrien registrierten Iraker unter post-traumatischen Belastungsstörungen (PTBS). Depressionen und Angstzustände sind demnach ähnlich weit verbreitet. Ähnliche Untersuchungen, etwa in Afghanistan, hatten viel niedrigere Quoten festgestellt. Die Studie begründet diesen hohen Wert mit den Folgen der schrecklichen Erfahrungen der Betroffenen wie Folter, Mord oder Raketenbeschuss im Irak.
Deutsch-Test / Sprachnachweis: Deutsche mit ausländischen Ehegatten sind empört
08.03.2008 * Die seit dem 28.08.2007 geltende Regelung, daß ausländische Ehepartner, die zu ihrem in Deutschland lebenden Ehepartner einreisen wollen, gegenüber der deutschen Botschaft genügend Deutschkenntnisse nachweisen müssen, hat in den letzten Monaten zu immer grösserer Empörung und Protesten geführt. Was wenig bekannt ist: auch Ehegatten von Deutschen müssen diesen Sprachnachweis führen. Dabei gibt es viele Ehepaare, die sich im Ausland auf Englisch oder in einer anderen Sprache kennengelernt und verständigt haben. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, wieso der Staat seinen Bürgern vorschreiben will, in welcher Sprache sie sich kennen- und lieben gelernt haben und von seinen Bürgern verlangt, getrennt zu leben oder vor der Einreise Deutsch zu lernen.
Keine Abschiebung für einzelstehenden Afghanen
29.02.2008 * In einem von RA Sprung betreuten Fall hat das Verwaltungsgericht Schleswig mit Urteil vom 21.02.2008 ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz für einen alleinstehenden jungen afghanischen Mann beschlossen. Begründet wurde die Entscheidung mit der individuellen Lage des Flüchtlings, der bei einer Rückkehr nach Afghanistan einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt wäre.
Kosovo-Flüchtlingen droht Abschiebung
25.02.2008 * Nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" vom 23.02.2008 droht nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo und seiner Anerkennung durch die Bundesregierung den ca. 50.000 in Deutschland lebenden Flüchtlingen die Abschiebung. Ausländerbehörden könnten "die Autonomie des Kosovo als Startschuss für eine Abschiebewelle nutzen und Betroffene vorschnell in eine derzeit noch unsichere Zukunft drängen."
"Abschiebungen im großen Stil und zum jetzigen Zeitpunkt würden die Rückkehrer jedoch in existenzielle wirtschaftliche und soziale Not drängen, warnt Pro Asyl. In den Siedlungsgebieten der ethnischen Minderheiten etwa, die das Gros der kosovarischen Flüchtlinge in Deutschland ausmachen, tendiere die Arbeitslosenquote derzeit gegen 100 Prozent. Vor allem für die hier aufgewachsenen Kinder der Flüchtlinge und für die vom Krieg Traumatisierten hätte eine Abschiebung gravierende Folgen"
Die Kanzlei RA Sprung bietet in dieser Notsituation an, kostenlos zu prüfen, ob man noch etwas gegen die Abschiebung tun kann. Falls man noch etwas gegen die Abschiebung tun kann, folgt ein Kostenvoranschlag. Hierfür bitte nicht anrufen, sondern Ihre Anfrage per Email schicken.
Iraner können Aufenthaltserlaubnis erhalten
13.02.2008 * Iraner, die seit Jahren nur eine Duldung haben (etwa, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde), können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Nähere Informationen bitte nur per Email anfordern bei Rechtsanwalt Sprung.
Altfallregelung: Aufenthaltserlaubnis auch ohne Heimatpaß bei Iranern
08.02.2008 * In einem von RA Sprung betreuten Fall hat das Verwaltungsgericht Frankfurt eine Ausländerbehörde verpflichtet, einer iranischen Familie eine Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung (§104 a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) zu erteilen, obwohl die Iraner sich weigern, einen iranischen Heimatpaß beim iranischen Konsulat zu besorgen. Die Ausländerbehörde hatte argumentiert, die Aufenthaltserlaubnis könne nicht erteilt werden, weil die Iraner sich seit Jahren weigerten, einen iranischen Paß zu beantragen und somit einen Ausschlußgrund erfüllten (nach Nr. 4 von Absatz 1 des § 104a würde man keinen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis haben, wenn man "behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinauszögert oder behindert"). Das Verwaltungsgericht Frankfurt ist jedoch der Auffassung, daß dieser Ausschlußgrund bei Iranern nicht vorliegt: denn das iranische Konsulat verlangt für die Paßausstellung grundsätzlich eine sogenannte "Freiwilligkeitserklärung" mit dem Inhalt, daß der Iraner "freiwillig" ausreisen will. Das aber ist gerade nicht der Fall, denn die Iraner wollten ja nicht freiwillig ausreisen. Das Gericht argumentiert, die deutsche Rechtsordnung könne von niemandem verlangen, vorsätzlich zu lügen. (Urteile vom 23.01.2008; noch nicht rechtskräftig)
Europäischer Gerichtshof soll Widerruf des Asyls für Iraker klären
07.02.2008 * Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Verfahren, in denen es um den Widerruf der Flüchtlingsanerkennung von Irakern geht, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg angerufen. Die dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen betreffen die Auslegung der Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie). Diese dient u.a. der Angleichung der rechtlichen Voraussetzungen von Entstehung und Verlust der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention innerhalb der Europäischen Union.
Die Kläger der Ausgangsverfahren sind zwischen 1999 und 2001 nach Deutschland eingereiste irakische Staatsangehörige. Sie wurden als Flüchtlinge anerkannt, weil sie seinerzeit mit Verfolgung durch das Regime Saddam Husseins rechnen mussten. Im Jahr 2005 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) die Anerkennungen wegen der veränderten politischen Verhältnisse im Irak widerrufen. Das Verwaltungsgericht hat die Entscheidung des Bundesamts in allen drei Fällen aufgehoben, das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Widerrufsbescheide dagegen als rechtmäßig angesehen. Es hat dies damit begründet, dass die Flüchtlingsanerkennung zu widerrufen sei, weil die Verfolgungsgefahr im Irak nach der Entmachtung Saddam Husseins und der Zerschlagung seines Regimes endgültig weggefallen sei und den Klägern auch nicht aus anderen Gründen neue Verfolgung drohe.
Auf die Revision der Kläger hat das Bundesverwaltungsgericht dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung nach der Qualifikationsrichtlinie schon dann möglich ist, wenn die Umstände, aufgrund derer die Anerkennung erfolgte, weggefallen sind und der Flüchtling im Falle einer Rückkehr in sein Heimatland auch nicht aus anderen Gründen Verfolgung befürchten muss, oder ob weitergehende Anforderungen zu stellen sind. Derartige Anforderungen könnten darin bestehen, dass eine prinzipiell schutzmächtige Herrschaftsgewalt im Heimatstaat vorhanden sein muss und, anders als nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dem Ausländer dort auch keine sonstigen Gefahren etwa im Hinblick auf die allgemeine Sicherheitslage oder die allgemeinen Lebensbedingungen drohen.
Bis zur Entscheidung des Gerichtshofs hat das Bundesverwaltungsgericht die Revisionsverfahren ausgesetzt. BVerwG 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07 - Beschlüsse vom 7. Februar 2008
Junger Afghane darf abgeschoben werden
07.02.2008 * Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute entschieden, daß junge, arbeitsfähige afghanische Männer nach Afghanistan abgeschoben werden dürfen, auch wenn sie in Afghanistan über keinerlei familiäre Verbindungen verfügen (8 UE 1913/06.A).
Geheimdokumente des Bundesamtes für Flüchtlinge veröffentlicht
01.02.2008 * Die Flüchtlingsorganisation PRO ASYL hat in einem Gerichtsprozess das Bundesamt für Flüchtlinge dazu gebracht, Geheimdokumente (sogenannte "Verschluss-Sachen") nunmehr der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. (Die Einstufung als "geheim" <in der Amtssprache "Verschluss-Sache"> wurde vom Bundesamt selbst vorgenommen) Es handelt sich um "Dienstanweisungen" für die Einzelentscheider, die seit wenigen Tagen auf der Webseite von PRO ASYL abrufbar sind. Allerdings sind weitere Geheimdokumente, nämlich die "Leitsätze - Herkunftsländer" noch nicht herausgegeben. Hiergegen hat PRO ASYL Berufung eingelegt. Argument: in einer demokratischen Gesellschaft müssen die Leitlinien einer Bundesbehörde für die Öffentlichkeit transparent sein.
Erkrankung und Abschiebungsschutz * Kriterien für ärztliche Atteste
26.01.2008 * Ist ein Ausländer, der eigentlich ausreisepflichtig ist, so erkrankt, daß er in seinem Heimatland nicht mehr adäquat behandelt werden kann, führt dies zu einem Abschiebungsverbot. Wie aber soll man die Erkrankung "glaubhaft" machen? Sehr oft haben bisher einige Verwaltungsgerichte und auch Oberverwaltungsgerichte (wie z.B. OVG Nordrhein-Westfalen) selbst einem sehr ausführlichen fachärztlichem Attest nicht geglaubt. Sie haben also im Endeffekt sich über den medizinischen Sachverstand gesetzt. Dieser Praxis hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 11.09.2007 (10 C 8.07) ein Ende gemacht. Künftig gilt folgendes:
Ein Beweisantrag zur Einholung eines Sachverständigengutachtens (etwa zu einer sogenannten PTBS = posttraumatischen Belastungsstörung) darf ein Verwaltungsgericht "nicht mit der Begründung ablehnen, dass der Kläger diese Erkrankung „nicht glaubhaft gemacht“ habe. Denn eine Pflicht zur Glaubhaftmachung... besteht für die Beteiligten in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess regelmäßig ebenso wenig wie eine Beweisführungspflicht ...Auch wenn man die Ausführungen des Berufungsgerichts zur mangelnden „Glaubhaftmachung“ der behaupteten psychischen Erkrankung bei dem Kläger ...in dem Sinne verstehen wollte, dass das Berufungsgericht den Beweisantrag als einen aufs Geradewohl oder ins Blaue hinein gestellten oder nicht hinreichend substantiierten Beweisantrag angesehen hat, würde dies die Ablehnung der Beweiserhebung nicht tragen. Dass die Behauptung der Erkrankung des Klägers an einer PTBS mit einhergehender Suizidgefahr ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aufgestellt oder aus der Luft gegriffen wäre ..., kann angesichts des vorgelegten fachärztlichen Attests vom 11. März 2005 nicht angenommen werden. Der Beweisantrag kann angesichts dieses Attests auch nicht als unsubstantiiert angesehen werden. Allerdings gehört zur Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags, der das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen PTBS zum Gegenstand hat, angesichts der Unschärfen des Krankheitsbildes sowie seiner vielfältigen Symptome regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attests. Aus diesem muss sich nachvollziehbar ergeben, auf welcher Grundlage der Facharzt seine Diagnose gestellt hat und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt. Dazu gehören etwa Angaben darüber, seit wann und wie häufig sich der Patient in ärztlicher Behandlung befunden hat und ob die von ihm geschilderten Beschwerden durch die erhobenen Befunde bestätigt werden. Des Weiteren sollte das Attest Aufschluss über die Schwere der Krankheit, deren Behandlungsbedürftigkeit sowie den bisherigen Behandlungsverlauf (Medikation und Therapie) geben. Wird das Vorliegen einer PTBS auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist. Diese Anforderungen an die Substantiierung ergeben sich aus der Pflicht des Beteiligten, an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken...die in besonderem Maße für Umstände gilt, die in die eigene Sphäre des Beteiligten fallen."
Asyl wegen Religionsverfolgung
22.01.2008 * In einem Urteil vom 23.10.2007 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als 2. Instanz eine bemerkenswerte, für das deutsche Asylrecht grundlegende Neuorientierung formuliert und sich damit auch der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 12.07.2007, wir berichteten) angeschlossen. Künftig erhält derjenige Asyl, dessen Religion im Heimatland sich öffentlich nicht betätigen darf. Bisher war es herrschende Auffassung, daß die Freiheit der öffentlichen Religionsausübung durch das deutsche Asylrecht nicht geschützt ist. In dem Urteil heißt es u.a.: "Gegenüber dem religiösen Existenzminimum, dem sog. forum internum, umfasst der Begriff der Religion in diesem Sinn nunmehr die Teilnahme an religiösen Riten in der Öffentlichkeit, aber auch sonstige Betätigungen, Meinungsäußerungen und Verhaltensweisen, die sich auf eine religiöse Überzeugung stützen oder nach dieser vorgeschrieben sind. Dazu zählen insbesondere das offene, nicht nur an die Mitglieder der eigenen Religionsgemeinschaft gewandte Bekenntnis der persönlichen religiösen Überzeugung wie auch die Darstellung ihrer Verheißungen und damit auch missionarische Betätigung, die gerade darin besteht, Nicht- oder Andersgläubigen vor Augen zu führen, welches Heil den die jeweiligen Lehren beachtenden Gläubigen im Gegensatz zu der Verdammnis Ungläubiger erwartet. Eine Beschränkung dieses Bekenntnisses und der Verkündigung auf den Bereich der eigenen Glaubensgemeinschaft kann weder dem Wortlaut noch der Systematik dieser Vorschrift entnommen werden. Es sind vielmehr alle Betätigungen, Meinungsäußerungen und Verhaltensweisen erfasst, die sich auf eine ernst zu nehmende religiöse Überzeugung stützen oder nach dieser vorgeschrieben sind. Dem entspricht das Bedürfnis des Gläubigen, sich gegenüber anderen Menschen zu bekennen und für seine Überzeugung zu werben."
Keine Wohnsitzbeschränkungen für anerkannte Flüchtlinge
16.01.2008 * Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 15.01.2008 entschieden, dass wohnsitzbeschränkende Auflagen für anerkannte Flüchtlinge rechtswidrig sind, wenn die Ausländerbehörden damit das Ziel verfolgen, die finanzielle Belastung durch Sozialleistungen anteilig auf die Bundesländer zu verteilen.
Die Kläger, tschetschenische Volkszugehörige aus Russland, waren im Jahr 2004 in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt worden. Sie erhielten daraufhin von der Ausländerbehörde des Landkreises Trier-Saarburg Aufenthaltsbefugnisse, die wegen des Bezugs von Sozialhilfe jeweils mit der Auflage versehen waren, dass die Wohnsitznahme auf das Land Rheinland-Pfalz beschränkt ist. Zur Begründung verwies die Ausländerbehörde auf eine bundeseinheitliche, durch Ländererlasse geregelte Vorgabe, mit der eine Verlagerung von Sozialhilfelasten in andere Bundesländer durch Binnenwanderung bestimmter Gruppen von Ausländern vermieden werden solle. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die auf § 12 Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz gestützten Auflagen wegen Verstoßes gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und das Europäische Fürsorgeabkommen aufgehoben.
Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Auflagen ebenfalls als rechtswidrig beurteilt. Die Genfer Flüchtlingskonvention garantiert anerkannten Flüchtlingen grundsätzlich Freizügigkeit. Dieses Recht kann zwar eingeschränkt werden, allerdings nicht aus Gründen der Verteilung öffentlicher Fürsorgelasten. Art. 23 GFK schreibt vor, dass anerkannten Flüchtlingen auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge die gleiche Behandlung wie den eigenen Staatsangehörigen gewährt wird. Die mit Fürsorgeleistungen verbundenen finanziellen Belastungen für die öffentlichen Haushalte rechtfertigen aber bei Deutschen – und damit auch bei Flüchtlingen – keine Wohnsitzbeschränkung.
Nach Art. 26 GFK können allerdings Wohnsitzbeschränkungen auch gegenüber Flüchtlingen verhängt werden, wenn die Beschränkungen allgemein für Ausländer unter den gleichen Umständen gelten. Das umfasst nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts auch Wohnsitzauflagen aus integrationspolitischen Gründen. Der beklagte Landkreis hat sich im gerichtlichen Verfahren zwar ergänzend auf solche Ziele berufen, diese aber weder hinreichend präzisiert noch zum Gegenstand seiner Ermessensentscheidung gemacht.
BVerwG 1 C 17.07 - Urteil vom 15. Januar 2008
Quelle: Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.01.2008
Asyl wegen Religionsverfolgung verbessert
14.01.2008 * In einer bislang leider wenig beachteten Entscheidung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof am 12.07.2007 entschieden (8 UE 3339/04), daß nach der seit dem 28.08.2007 auch in Deutschland umgesetzten EU-Asylrichtlinie religiöse Aktivitäten in der Öffentlichkeit (zum Beispiel durch Internet-Artikel) zum Flüchtlingsschutz führen können. Bisher war nach übereinstimmender Rechtsprechung deutscher Gerichte (im Gegensatz zum UN-Flüchtlingsrecht) nur die staatliche Beeinträchtigung der privaten Religionsausübung asylrechtlich relevant, nicht aber die öffentliche. Würde diese Ansicht sich in der deutschen Asyl-Rechtsprechung durchsetzen, müssten viele Menschen als Flüchtlinge anerkannt werden, denen von fast allen Verwaltungsgerichten bisher im Ergebnis gesagt wurde: "Zwar verfolgt dich dein Heimatstaat aus religiösen Gründen, dir kann aber zugemutet werden, deine Religion nur zuhause auszuüben, du brauchst es ja dem Staat nicht zu sagen, bitte verheimliche deine Religion, daher wirst du abgeschoben."
Rund 19.000 Asylbewerber im Jahr 2007 – Geringster Zugang seit 30 Jahren
11.01.2008 * Im Jahr 2007 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 19.164 Asylerstanträge gestellt. Trotz eines deutlichen Anstiegs irakischer Asylbewerber sank die Zahl der Asylerstanträge im Vergleich zum Jahr 2006 nochmals um knapp 9 Prozent. Im Jahr 2006 stellten noch 21.029 Menschen einen Asylerstantrag.
Aufgrund der sich im Verlauf des Jahres 2007 verschlechternden Sicherheitslage im Irak und der sich in diesem Zusammenhang ändernden Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellten im vergangenen Jahr 4.327 irakische Staatsangehörige einen Asylerstantrag sowie 5.576 einen Asylfolgeantrag. 2006 waren es noch 2.117 Erst- und 468 Folgeanträge. Etwa ein Drittel aller Asylerst- und Asylfolgeantragsteller im Jahr 2007 waren somit Iraker. Dies wirkte sich entsprechend auf die Bilanz der Asylentscheidungen insgesamt aus: In 25 Prozent aller Asylentscheidungen des Bundesamtes im Jahr 2007 wurden Asylanerkennungen oder Flüchtlingsschutz gewährt. Im Jahr 2006 waren es noch 4,4 Prozent. Quelle: Presseerklärung des Bundesministeriums des Innern vom 10.01.2008 mit detaillierten Statistiken auch über die Herkunftsländer und Anerkennungsquoten
Unbegleitet eingereiste Minderjährige haben bessere Chancen auf Aufenthaltserlaubnis
10.01.2008 * Da uns eine Reihe ähnlicher Fälle in letzter Zeit erreichten, weisen wir nochmals darauf hin, daß Erwachsene, die vor dem 01.07.2001 ohne Eltern als Minderjährige einreisten, heute einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung haben können.
Schärfere Ausweisungen verstossen gegen EU-Recht
08.01.2008 * Von Teilen der Politik wird zur Zeit eine schnellere Ausweisung von straffällig gewordenen ausländischen Jugendlichen gefordert. Die Anwaltskanzlei Sprung weist darauf hin, daß nach geltendem EU-Recht (EU-Richtlinien und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes) zumindest für langjährig hier lebende oder geborene Ausländer größtenteils Schutz vor solchen Ausweisungen besteht. Einige europäische Urteile der vergangenen Jahre legen fest, dass in Deutschland verwurzelte Jugendliche nur nach schweren Haftstrafen von mindestens fünf Jahren ausgewiesen werden dürfen.
87jährige darf einreisen
03.01.2008 * In einem von RA Sprung vertretenen Fall begab sich am 2. Januar folgendes: gegen 14.30 Uhr erreichte uns ein Anruf, daß eine 87jährige Frau seit einem Tag am Frankfurter Flughafen von der Polizei festgehalten wird. Die Frau lebt seit 15 Jahren in Deutschland und kam von einer Pilgerreise aus Mekka zurück. Jedoch war sie nur im Besitz einer Duldung; die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen wollte sie deswegen abschieben und hatte sie in Gewahrsam genommen. Die hiergegen eingelegte Eil-Beschwerde hatte am späten Abend Erfolg, gegen 23 Uhr durfte die Frau in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und zu ihrer hier lebenden Familie zurückkehren.
Deutschtest für Ehegatten-Visum: große Probleme bei den Goethe-Instituten
29.12.2007 * Seit Ende August verlangen die deutschen Botschaften und Konsulate weltweit für Ehegatten von Deutschen und Ausländern einen Sprachtest, bevor das Visum erteilt wird. Grund hierfür ist das sogenannte "Richtlinien-Umsetzungsgesetz", welches auch das Aufenthaltsgesetz in vielen Punkten geändert hat. Wenig bekannt, aber für die betroffenen Familien sehr gravierend ist der Nachweis eines "Sprachzertifikats". Obwohl es nicht im Gesetz steht, hat das Auswärtige Amt in einem Erlaß vom 17.07.2007 alle Botschaften und Konsulate weltweit angewiesen, "aussschließlich" Zertifikate des Goethe-Instituts (oder vom Goethe-Institut bestätigten Lizenzunternehmen) zu akzeptieren. Insider berichten nun, daß die Mehrheit der Goethe-Institute weltweit durch diese Neuregelung völlig überlastet sind und die erforderlichen Sprachtests wenn überhaupt nur mit großer zeitlicher Verzögerung durchführen können. Hierüber kam es in den letzten Wochen zu einem größeren internen Konflikt zwischen den Leitern der einzelnen Goethe-Institute. Kritisiert wird auch das Monopol, welches das Auswärtige Amt ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage den Goethe-Instituten zugewiesen hat. Viele Deutsche und Ausländer sind momentan verzweifelt, weil sie ihre Ehepartner nur aus diesem kaum verständlichen Grund nicht bei sich in Deutschland haben können. Die Anwaltskanzlei Sprung bereitet derzeit die ersten gerichtlichen Prozesse gegen diese Praxis vor.
Duldung nach Illegalität
14.12.2007 * In einem von RA Sprung betreuten Fall erhielt in dieser Woche eine Ausländerin, die seit einiger Zeit illegal in Deutschland lebt, zunächst eine Duldung durch die zuständige Ausländerbehörde. Hintergrund ist die Geburt eines Kindes, dessen Vater Deutscher ist. Voraussetzung war gleichzeitig, daß die Kindesmutter alles getan hat, um einen gültigen Pass ihres Heimatlandes zu beantragen. In Kürze soll jetzt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Asyl für afghanische Hindus
14.12.2007 * In einem von RA Sprung betreuten Fall hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden einer grösseren Familie von afghanischen Flüchtlingen den Flüchtlingsstatusnach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz zuerkannt (Urteile vom 05.12.2007). Das Gericht sieht es als erwiesen an, daß es momentan in Afghanistan keinen adäquaten Schutz für Hindus gibt. Hindus gibt es bereits seit Jahrhunderten in der Region des heutigen Afghanistan, sie haben aber sowohl unter dem damaligen Taliban-Regime wie auch noch heute keine Möglichkeit, als religiöse Gruppe ihre religiöse Tradition auch in der Öffentlichkeit zu bewahren und müssen jederzeit mit Übergriffen nur wegen ihrer Religion rechnen.
Asyl für Iraner
12.12.2007 * In einem von RA Sprung betreuten Fall hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im November 2007 den Flüchtlingsschutz nach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für einen Iraner anerkannt, der Anfang des Jahres aus dem Iran geflohen war, weil er dort aktiv für die Ziele der iranischen Monarchisten tätig war. Die iranischen Monarchisten streben die Rückkehr des Sohnes des ehemaligen persischen Schahs in den Iran an; der Sohn (Reza Pahlavi II.) lebt in den USA im Exil. Die in Deutschland lebenden iranischen Monarchisten, die in Frankfurt eine Zentrale haben ("N.I.D. e.V. / O.I.K. e.V." unter dem Vorsitz des Präsidenten Herrn Aydin Khoschbonyani) wollen eine demokratische, "konstitutionelle Monarchie" nach britischem Vorbild im Iran errichten und sind daher im Iran eine große Provokation für das jetzige Regime. Bemerkenswert und zu respektieren ist, daß das Bundesamt den Fall offenbar sehr intensiv und wohlwollend prüfte und den Flüchtling nicht zwang, eine Klage vor einem Gericht zu erheben, sondern die Asylanerkennung ohne Gerichtsverfahren beschloss. Nach der Statistik für das Jahr 2006 ist das eine grosse Ausnahme, denn durchschnittlich werden nur 3% aller iranischen Flüchtlinge direkt beim Bundesamt anerkannt, 97 % werden abgelehnt und müssen deswegen Schutz suchen durch eine Klage bei einem Verwaltungsgericht.
Visum für Ehepartner: Probleme bei deutschen Botschaften und Konsulaten nehmen zu
05.12.2007 * Nach den Erfahrungen dieser Kanzlei aus den letzten Monaten wird es immer schwieriger, unbürokratisch und schnell bei den deutschen Botschaften und Konsulaten in aller Welt ein Visum für den Ehepartner zu erhalten. Dies gilt nicht nur, wenn beide Eheleute Ausländer sind, sondern auch für Ehepartner von Deutschen. Sehr oft kommt es vor, daß man sich im Ausland kennenlernt - auf Englisch natürlich! Nach mehreren Besuchen folgt die Eheschließung im Ausland. Nun soll der Ehepartner nach Deutschland: aber Botschaft oder Konsulat stellen sich quer. Nach den übereinstimmenden Berichten vieler Mandanten erfolgt eine teils unwürdige Prozedur mit Befragung z.B. ob man bereits Sex hatte, was man alles so gemeinsam gemacht hätte usw. Eine deutsch-ausländische Ehe wird von den Botschaften undKonsulaten offenbar zunehmend unter den Generalverdacht einer "Scheinehe" gestellt - als ob jeder, der heiratet, dies nur tut, um einem anderem die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland zu erschleichen. Selbstverständlich gibt es auch Mißbrauch - aber diejenigen, die eine Ehe aus Liebe geschlossen haben, leiden unter dem System, wie uns immer wieder berichtet wird.
Ausländerbehörde muß zur Eheschließung benötigten Ausweis herausgeben
01.12.2007 * Viele Verlobte stehen vor dem Problem, daß der Reisepaß oder ein Paßersatz bei der Ausländerbehörde in Verwahrung genommen ist, das Standesamt aber die Eheschließung nicht durchführt, eben weil die Verlobten keinen Paß vorlegen können. Das VG Sigmaringen hat jetzt entschieden: Ein Ausländer hat Anspruch auf Herausgabe einer beglaubigten Kopie eines in Verwahrung genommenen Passersatzpapiers, wenn dies zum Nachweis seiner Identität im Rahmen einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung notwendig ist. VG Sigmaringen = Beschluss vom 10.10.2007 - 9 K 1389/07 -
Bleiberechtsregelung 2006: Über 19.000 Fälle noch nicht entschieden
28.11.2007 * Im November 2006 beschlossen die Innenminister der Bundesländer eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer. Nach einem Bericht der Bundesregierung vom 12.11.2007 haben in ganz Deutschland seitdem 19.779 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis und 29.834 eine "Duldung zur Arbeitssuche" erhalten. Allerdings wurden auch 7.885 Anträge abgelehnt. Noch immer sind zur Zeit (also ein Jahr nach Inkrafttreten der Regelung) 19.302 Anträge nicht entschieden. Quelle: Bericht der Bundesregierung
Landgericht Frankfurt hebt Haftbefehl für Asylbewerber auf
26.11.2007 * In einem von RA Sprung betreuten Fall hat das Landgericht Frankfurt heute in 2. Instanz einen vom Amtsgericht Frankfurt erlassenen Haftbefehl aufgehoben. Ein Asylbewerber war vor ca. 6 Wochen auf dem Frankfurter Flughafen gelandet und beantragte Asyl. Sofort wurde er im Flughafengelände inhaftiert. Als sowohl Bundesamt als auch Verwaltungsgericht seinen Asylantrag ablehnten, unternahm der Asylbewerber einen Selbstmordversuch; er wurde in ein Frankfurter Krankenhaus gebracht, wo er seit ca. 4 Wochen (!) rund um die Uhr von Polizeibeamten, die direkt am Krankenzimmer postiert waren, bewacht wurde. Die Ärzte mussten einen Polizisten, der sich mit seinem Stuhl stundenlang direkt an das Krankenbett zur "Bewachung" setzen wollte, zurechtweisen und aus dem Zimmer holen. Dieser absurden und menschenunwürdigen Praxis hat das Landgericht Frankfurt in seinem Beschluß ein Ende gesetzt. Der Asylbewerber darf jetzt erst einmal die Folgen seiner mehrwöchigen 24-Stunden-Bewachung auskurieren und danach in ein Flüchtlingsheim umziehen.
Ehegatte erhält Aufenthalt, auch wenn er Lebensunterhalt seiner Ehefrau nicht finanzieren kann
24.11.2007 * In einem Beschluss vom 11.05.2007 hat das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 2483/06) einem ausländischen Ehepaar geholfen: die Ehefrau besitzt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (jetzt: "Niederlassungserlaubnis"), dem Ehemann war die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert worden, weil er zwar sich selbst, aber nicht auch gleichzeitig seine Ehefrau finanzieren konnte. Das BVerfG sieht hierin einen Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung der Ehe, weil die Eheleute, wenn sie sich trennen würden, beide ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hätten.
Abschiebungsstop für Irak
21.11.2007 * In einem Urteil vom 14.11.2007 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, daß irakische Staatsangehörige sunnitischer Religionszugehörigkeit aus dem Zentralirak bei einer Rückkehr in den Irak mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure droht und eine innerstaatliche Fluchtalternative nicht besteht (Az. 23 B 07.30496). Das Urteil hat auch Bedeutung für die Vielzahl von Widerrufsverfahren, die das Bundesamt für Flüchtlinge in letzter Zeit gegen Iraker, die teils seit vielen Jahren in Deutschland asylberechtigt sind, eingeleitet hat.
Altfallregelung: Abschiebung nach 21 Jahren Aufenthalt in Deutschland gestoppt
15.11.2007 * In einem von RA Sprung betreuten Fall hat das Verwaltungsgericht Osnabrück mit einem Beschluß vom 15.11.2007 die Abschiebung von insgesamt 5 Personen aus dem Kosovo gestoppt, die seit 21 bzw. 13 Jahren in Deutschland leben und am 16. November nach Montenegro abgeschoben werden sollten. Der Abschiebungsstop ist vorläufig, bis überhaupt erst einmal in der Hauptsache entschieden ist.
Schwanger? Leiblicher Vater darf nicht abgeschoben werden
14.11.2007 * Auch das noch ungeborene Kind ist nach unserer Rechtsordnung geschützt; unsere Rechtsordnung zählt den väterlichen Erziehungsbeitrag zum Wesenskern des Kindeswohls. Hieraus folgt, wie das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen der letzten Jahre betonte, ein Aufenthaltsrecht auch für einen leiblichen Vater, der noch keine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Beschluß vom 13.09.2007 einen Duldungsanspruch auch für den leiblichen Vater eines noch ungeborenen Kindes bejaht.
Keine Abschiebung, falls eventuell Anspruch auf Bleiberecht
Ein seit 16 Jahren in Deutschland lebender Ausländer aus Nordrhein-Westfalen sollte abgeschoben werden, obwohl sein Antrag nach der Bleiberechts-Regelung noch nicht entschieden war. In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Abschiebung vorläufig gestoppt: wenn im Eilverfahren der Erfolg ebenso wahrscheinlich wäre wie der Mißerfolg, müsse die Abschiebung vorläufig ausgesetzt werden (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 30.08.2007).
Neue EU-Länder: Passkontrollen fallen weg
09.11.2007 * Ab dem 21. Dezember 2007 können die EU-Bürger erstmals ohne Passkontrolle in die neuen EU-Staaten reisen. Darauf verständigten sich die Innenminister der EU in Brüssel. Neben Polen und Tschechien sollen Ungarn, die Slowakei, Slowenien, die drei baltischen Staaten und Malta dem sogenannten Schengen-Raum beitreten. Zypern wird auf eigenen Wunsch erst später aufgenommen.
In der Nacht zum 21. Dezember sollen zunächst die Kontrollen für Pkw- und Zugreisende sowie in Häfen oder auf Schiffen fallen. An den Flughäfen soll dies erst im Frühjahr 2008 geschehen. Zum Schengen-Raum ohne Grenzkontrollen gehören derzeit die 15 alten EU-Länder ohne Großbritannien und Irland. Obwohl Norwegen und Island nicht in der EU sind, zählen sie trotzdem zum "Schengen-Gebiet".
Was noch ziemlich unbekannt ist: die Schweiz ratifizierte das Schengener Abkommen am 16. Oktober 2004. Bei der Volksabstimmung am 5. Juni 2005 stimmten 54,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung für den Beitritt zum Abkommen. Es wird voraussichtlich Ende 2008 nach Einrichtung der erforderlichen Sicherheitssysteme in Kraft treten. Die Schweiz, für die einige Sonderregelungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit gelten werden, wird es dann – ähnlich wie Norwegen und Island – ohne EU-Mitgliedschaft anwenden.
Bundesregierung verurteilt Hinrichtungswelle im Iran
09.11.2007 Berlin: Die Bundesregierung ist besorgt über die jüngste Hinrichtungswelle im Iran und fordert eine sofortige Einstellung besonders grausamer Formen der Todesstrafe wie Steinigung oder Hinrichtung von Minderjährigen. Diese Praktiken verstießen gegen internationale Verpflichtungen, die der Iran eingegangen sei, sagte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Günter Nooke (CDU), am Mittwochabend im Menschenrechtsausschuss. Allein 2007 seien etwa 250 Menschen im Iran hingerichtet worden, die als "Unruhestifter" gebrandmarkt würden. Nach Einschätzung Nookes verschlechtert sich auch die allgemeine Menschenrechtslage im Iran. Im Vorfeld der geplanten Wahlen im Frühjahr 2008 seien Verhärtungstendenzen und Druck nach innen in dem Land zu beobachten. Die Regierung wolle so Entschlossenheit zeigen und die Bevölkerung einschüchtern. Quelle: Pressemeldung des Deutschen Bundestages vom 08.11.2007 (hib)
Asyl-Widerruf nur innerhalb von drei Jahren zulässig
09.11.2007 * Ist man eigentlich sicher, wenn man endlich Asyl bekommen hat? Die überraschende Antwort: Nein! Denn Asyl hat man ja deswegen erhalten, weil man im Heimatland politisch oder religiös verfolgt ist. Wenn nun aber nach einigen Jahren das Bundesamt für Flüchtlinge zu der Auffassung gelangt, daß die politischen Umstände im Heimatland sich verbessert hätten, darf das Bundesamt den Asylstatus widerrufen. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt aber eine zeitliche Grenze gesetzt: der Widerruf des Asyls muß innerhalb von drei Jahren erfolgen; danach ist ein Widerruf nicht mehr zulässig. PRAXISTIP: Sobald man einen "Widerrufsbescheid" bzw. eine "Anhörung" zum Thema "Widerruf" erhält, sollte man unverzüglich einen Rechtsanwalt aufsuchen. (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.06.2007, Aktenzeichen 10 C 24.07)
Heirat: Ehefähigkeitszeugnis fehlt?
08.11.2007 * Oft hängt der Termin einer Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen allein von der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ab. Das aber kann lange dauern. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat jetzt entschieden, daß in diesem Wartezeitraum eine Abschiebung nicht erfolgen darf, „wenn das Befreiungsverfahren aufgrund beschränkter personeller Kapazitäten des Oberlandesgerichts nicht kurzfristig abgeschlossen werden kann.“ Beschluss vom 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 –
Arbeitserlaubnis nach 4 Jahren Duldung
04.11.2007 * Nach einer neuen Regelung können Ausländer, die nur eine Duldung besitzen, eine Arbeitserlaubnis erhalten, ohne dass die Bundesagentur für Arbeit zustimmen muß. Voraussetzung: 4 Jahre Duldung. Nähere Informationen über die Online-Beratung von Rechtsanwalt Sprung.
Keine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
03.11.2007 * In zwei von RA Sprung vertretenen Fällen haben sowohl das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. wie auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigt, daß anerkannte Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis ohne Wohnsitzauflage und ohne räumliche Beschränkung erhalten müssen, selbst wenn sie noch Sozialhilfe beziehen. Hintergrund: die meisten anerkannten Flüchtlinge haben einen Zusatz zur Aufenthaltserlaubnis: "Wohnsitznahme nur in der Stadt X" und "Aufenthalt ist beschränkt auf das Bundesland Y". Dies deshalb, weil die Kommunen vermeiden wollen, daß sie Sozialhilfe für Flüchtlinge zahlen müssen, die von anderen Städten oder von anderen Bundesländern umziehen. Diese Verwaltungspraxis ist rechtswidrig, wie die oben genannten Urteile jetzt zeigen. Identisch urteilte auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 06.09.2007.
Kind von Ausländern kann deutschen Pass erhalten
02.11.2007 * Ein in Deutschland geborenes Kind von Ausländern kann Deutsche(r) werden (eingebürgert werden), wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Wie aber werden die 8 Jahre berechnet? Wenn eine Aufenthaltserlaubnis seit 8 Jahren besteht, ist dies ohne Probleme. Eine Duldung oder eine "Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren" kann aber auch zu den 8 Jahren angerechnet werden - aber nur, wenn der Elternteil auch tatsächlich als Asylberechtigter oder gem. § 51 altes Ausländergesetz oder § 60 Absatz 1 neues Aufenthaltsgesetz anerkannt wurde. Wer also zum Beispiel 1999 nach Deutschland kam, 2002 anerkannt wurde und erst 2002 eine Aufenthaltserlaubnis erhielt, dessen Kind (wenn es in Deutschland geboren ist) kann Deutsche(r) werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht vor kurzem bestätigt (Urteil vom 29.03.2007, 5 C 8.06)
Asyl für Iranerin
24. Oktober 2007 *** In einem von RA Sprung betreuten Fall hat das Verwaltungsgericht Darmstadt mit Urteil vom 12.10.2007 einer Iranerin Abschiebungsschutz zuerkannt. Das Gericht hatte sich davon überzeugt, daß der Iranerin bei einer Rückkehr in den Iran Gefahr droht. Die Iranerin engagiert sich anti-islamisch.
Iranisches Brautgeschenk ("Morgengabe") vor deutschem Gericht eingeklagt
20.Oktober 2007 *** RA Sprung vertritt zur Zeit vor einem deutschen Gericht einen besonders interessanten Fall: eine Iranerin verklagt im Rahmen der Scheidung einen Deutsch-Iraner auf Zahlung von 200 iranischen Goldmünzen, die der Mann bei der Eheschliessung im Rahmen eines schriftlichen Ehevertrages der Ehefrau versprach. Eine solche Klage ist in Deutschland zulässig. Bereits der Bundesgerichtshof, zuletzt aber auch das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem Urteil vom 24.04.2007 haben die Zulässigkeit einer solchen Klage in Deutschland bejaht. In der aktuellen Klage haben die 200 Goldmünzen immerhin einen Wert vo ca. 26.000 Euro.
Einreise-Visum für Ehepartner drastisch verschlechtert
19. Oktober 2007 *** Leider hat das seit dem 28.08.2007 geltende neue Aufenthaltsgesetz die Einreisemöglichkeiten für ausländische Ehegatten von Deutschen dramatisch verschlechtert. Dies ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Von den betroffenen Deutschen, denen der Staat vorschreibt, wann und unter welchen bürokratischen Voraussetzungen ihre ausländischen Ehepartner überhaupt nach Deutschland einreisen dürfen, wird diese Verschlechterung als übermässige Schikane und großer Skanda empfunden.
Worum geht es? Das neue Gesetz schreibt zunächst eigentlich ganz klar und unverfänglich vor, daß ausländische Ehepartner von Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (§ 28 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes). Dann aber verweist das Gesetz ein paar Zeilen weiter auf einen anderen Paragraphen, nämlich auf § 30. Der § 30 beschäftigt sich eigentlich nur mit der Aufenthaltserlaubnis für ausländische Ehepartner von Ausländern und schreibt u.a. vor, daß diese "sich zumindest auf einfache Art in Deutsch verständigen kann" (§ 30 Absatz 1Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes). Indem aber der Paragraph für die Deutsch-Verheirateten genau auf diesen Absatz verweist, hat dies nun zur bitteren Folge, daß auch die ausländischen Ehepartner von Deutschen sich "auf einfache Art in Deutsch verständigen" müssen, bevor sie überhaupt nach Deutschland einreisen dürfen!
Bedenkt man die praktischen Folgen dieser Politik, dann hat dies für viele Deutsche eine wirklich unverständliche Konsequenz. Der eine oder andere hat vielleicht seine Frau fürs Leben in Thailand, in Nigeria oder anderswo im Urlaub kennengelernt. Man lernte sich kennen - auf Englisch! Man will zusammenleben und heiraten! Doch nun kommt der deutsche Staat und verlangt ein "Sprachzertifikat des Goethe-Instituts".
Im Gesetz steht jedoch nichts vom Goethe-Institut, weder in § 28 noch in § 30. Doch offenbar gibt es eine dienstliche Anweisung des Auswärtigen Amtes an alle deutschen Botschaften im Ausland, daß "einfache Deutsch-Kenntnisse" NICHT von dem Beamten in der Botschaft während eines einfachen Gesprächs mit dem Ehepartner, sondern NUR durch das Goethe-Institut festzustellen wären.
Dies aber ist nach Meinung von Rechtsanwalt Sprung eine unverhältnismässige, vom Gesetz nicht mehr gedecke Überdehnung der gesetzlichen Anforderungen; die Anforderungen schiessen weit über das Ziel hinaus. Das Gesetz ist noch frisch; man muss abwarten, wie die Gerichte das sehen. Die Anwaltskanzlei Sprung macht derzeit ein erstes Verfahren (im Wege eines Eilantrages, einer einstweiligen Anordnung) beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig.
Duldung: Eheleute dürfen trotz Wohnsitzauflage zueinander ziehen
18. Oktober 2007 *** Von diesem positiven Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen könnten viele Ausländer profitieren: eine Wohnsitzauflage zur Duldung ist aufzuheben, wenn der Ausländer zu seinem erwerbstätigen Ehegatten ziehen möchte; das gilt auch dann, wenn der Ehegatte die Erwerbstätigkeit unterbrochen hat (hier: Elternzeit); es steht der Aufhebung der Wohnsitzauflage nicht entgegen, dass der Lebensunterhalt nicht vollständig gesichert ist. (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.8.2007 - 1 ME 221/07)
Bleiberecht / Altfallregelung: Gericht stoppt Abschiebung
08. Oktober 2007 *** In zwei von RA Sprung betreuten Fällen hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei Eilbeschlüssen vom 28.09.2007 die drohende Abschiebung von zwei jungen Schwestern verhindert, die vor 8 Jahren gemeinsam mit ihren Eltern nach Deutschland kamen und hier voll integriert sind. Zwar waren die Asylanträge abgelehnt, aber die beiden erfüllen die Voraussetzungen nach der sogenannten "Altfallregelung" des neuen Ausländergesetzes vom 28.08.2007. Trotzdem hatte die örtliche Ausländerbehörde in Baden-Württemberg den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Ausländergesetz (Altfallregelung, Bleiberechtsregelung) abgelehnt und wollte die beiden abschieben. Das konnte im letzten Augenblick verhindert werden.
Bleiberecht / Altfallregelung; Kinder haften nicht für ihre Eltern
01. Oktober 2007 * Sind Kinder "Schuld", wenn Eltern falsche Angaben machen oder gegen das Gesetz verstoßen? Diese auf den ersten Blick merkwürdige Frage beantworten viele Ausländerbehörden mit "Ja". Hintergrund: wenn es um eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechts- oder Altfallregelung geht, ist sehr oft das Problem akut, daß die Eltern vor vielen Jahren bei der Einreise falsche Angaben zum Namen machten oder später, als der Asylantrag abgelehnt wurde, nicht an der Beschaffung von Rückreisepapieren mitwirkten. Das aber führt dazu, daß es keine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechts- oder Altfallregelung gibt! Jedoch: was ist mit den Kindern, wenn diese 18 geworden sind? Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat sich jetzt der Auffassung von RA Sprung angeschlossen und in einem Eilverfahren (vorläufig) entschieden, daß Kinder nicht für die Fehler von Eltern haften, ihnen also eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könnte.
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